Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
#LBS: #Datenschutz im Preis inbegriffen
#Berlin, 30. Dezember 2024
Die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) ist unbedingt einzuhalten – auch im Bereich der #Immobilienverwaltung. Grob gesagt geht es um Regeln zur Verarbeitung #personenbezogener #Daten, also unter anderem um deren Übermittlung, Speicherung und fristgemäße Löschung. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet, darf die Verwaltung nach einem Gerichtsurteil aber keine zusätzlichen Gebühren für die Umsetzung der DSGVO verlangen (Amtsgericht München, Aktenzeichen 1292 C 17051/22).
Der Fall
Die Verwalterin einer Eigentümergemeinschaft überwies sich vom Gemeinschaftskonto 2.500 Euro und begründete dies mit dem Aufwand, der für die korrekte Einhaltung der DSGVO nötig gewesen sei. Unter anderem habe man einen externen #Datenschutzexperten eingesetzt und die #Mitarbeiter geschult. Die Mitglieder der Gemeinschaft sahen das anders. Der Vertrag gebe eine solche Sondervergütung nicht her.
Das Urteil
Das Amtsgericht schloss sich der Rechtsmeinung der Eigentümer an. Die Umsetzung der Datenschutz Grundverordnung gehöre zu den Grundleistungen der Verwaltung und sei deswegen ohne Extra Vergütung zu erfüllen.
Gütsel Kommentar
Das Einhalten von Gesetzen ist keine »Grundleistung«, sondern gar keine »Leistung«. Es ist für alle verpflichtend.