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Verbraucherzentrale NRW: Geld zurück nach eigenmächtigen Preiserhöhungen
Düsseldorf, 7. August 2024
Eigenmächtige Preiserhöhungen, Festhalten in gekündigten Verträgen, unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht: Die Stromanbieter und Gasanbieter »#primastrom«, »#voxenergie« und »#nowenergy« sorgten in der Vergangenheit vielfach für Ärger. Nun haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (#vVZBVbv) und die Unternehmensgruppe »primaholding« außergerichtlich verglichen und ihre Vergleichsvereinbarungen von Anfang des Jahres noch einmal erweitert. »Betroffene können oftmals profitieren, müssen dann aber jetzt auch aktiv werden und ihren Anbieter anschreiben, um Geld zurückzubekommen oder Verträge schneller zu beenden«, erklärt Gregor Hermanni, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale NRW.
Zurückgewiesene Widerrufserklärungen
In den zurückliegenden Jahren haben die Energieanbieter Widerrufe als verspätet zurückgewiesen und Verbraucher nicht aus den Verträgen gelassen. Je nach Einzelfall können Kunden sofort oder früher als gedacht aus ihren Verträgen kommen und – auch rückwirkend – günstigere Tarife erhalten. Bestimmte Widerrufe können auch jetzt noch getätigt werden. Wer gegenüber primastrom, »voxenergie« oder »nowenergy« den Widerruf oder die Kündigung bereits erklärt hat, muss sich gegenüber den Anbietern nur noch auf den Vergleich berufen. Dafür genügt eine E Mail.
Die Frist dafür endet am 31. Dezember 2024. Wer seinen Vertrag noch nicht widerrufen hat, kann das möglicherweise immer noch nachholen oder alternativ eine Kündigung einreichen. Auch dann können Verbraucher im Regelfall vom Vergleich profitieren und bessere Konditionen erhalten.
Unverhältnismäßig lange Laufzeiten nach Kündigung
Nachdem Kunden ihre Verträge gekündigt hatten, gab es Fälle, in denen die Anbieter das Vertragsende erst weit in der Zukunft bestätigten – teilweise erst 2027. Der Vergleich legt fest, dass Kunden, die bereits gekündigt haben, grundsätzlich spätestens 2 Jahre nach Vertragsbeginn aus ihren Verträgen entlassen werden. Außerdem profitieren Kunden häufig von günstigeren Preisen, die ab der Kündigungserklärung für ihre Verträge gelten. Sie müssen dafür ihren Anbieter anschreiben. Auch, wer jetzt noch kündigt, kann bessere Konditionen erhalten.
Angebliche Preissenkungen
»Primastrom«, »voxenergie« und »nowenergy« gingen mit »Preissenkungsschreiben« auf ihre Kunden zu, nachdem sie Preise zunächst erhöht hatten. Das Problem: Die beworbenen Preise waren zwar deutlich günstiger als die bis dato berechneten Preise. Jedoch lagen sie immer noch weit über dem Marktdurchschnitt. Wer so ein Angebot annahm, war an die überhöhten Preise gebunden. Der außergerichtliche Vergleich legt eine Obergrenze fest, zu welchen Preisen Strom und Gas abgerechnet werden dürfen. Je nach Situation können sich Arbeitspreise dadurch rückwirkend mehr als halbieren.
Achtung: Die Vereinbarungen aus dem Vergleich können aber auch schlechter sein als die ursprünglich vereinbarten Konditionen. In diesen Fällen sollte natürlich auf den ursprünglich vereinbarten Konditionen bestanden werden.
Hintergrund
Bereits Anfang 2024 erzielte der VZBV einen Vergleich mit den »primaholding« Töchtern »primastrom« und »voxenergie«, der Entlastungen für Kunden mit sich brachte. Daraufhin hatte der VZBV seine Musterfeststellungsklagen gegen die beiden Anbieter zurückgezogen. Der nun erzielte Vergleich mit »primastrom«, »voxenergie« und »nowenergy« erweitert den Kreis derjenigen, die profitieren: Neben den Kunden von »primastrom« und »voxenergie« erzielt der Vergleich nun auch Verbesserungen für Kunden von »nowenergy«. »Primastrom«, »voxenergie« und »nowenergy« halten weiterhin daran fest, dass ihr bisheriges Verhalten rechtlich nicht zu beanstanden war. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben sie die Verpflichtungen aus dem Vergleich aber akzeptiert.
Weiterführende Infos und Links