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Verbraucherzentrale Niedersachsen: Fall des Monats: Koffer weg – »Jumingo« verweigert Erstattung über mehr als 1.000 EuroZoom Button

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Verbraucherzentrale Niedersachsen: Fall des Monats: Koffer weg – »Jumingo« verweigert Erstattung über mehr als 1.000 Euro

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Fall des Monats: Koffer weg – »Jumingo« verweigert Erstattung über mehr als 1.000 Euro

Hannover, 4. Juli 2024

Um ganz unbesorgt und unbeschwert in den #Urlaub zu starten, versenden viele Menschen ihr Gepäck vorab mit einem Dienstleister an den Urlaubsort. Im Fall des Monats der #Verbraucherzentrale #Niedersachsen nutzt eine Verbraucherin den Service der »Jumingo« GmbH und schließt zusätzlich eine Transportversicherung ab. Als ihr #Koffer verschwindet, verweigert »Jumingo« die Zahlung der Schadensprämie.

Was ist passiert?

Eine Verbraucherin aus Braunschweig vertraut für ihren gepackten Urlaubskoffer auf den Vorabversand durch »#Jumingo«. Auch eine Transportversicherung schließt sie ab. Als ihr Gepäckstück tatsächlich verlorengeht, fordert sie die maximale Schadensprämie in Höhe von 1.000 Euro zuzüglich einer Erstattung der Versandkosten. »Jumingo« weigert sich jedoch, die gesamte Summe auszubezahlen. Der Anbieter verweist auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vertritt die Meinung, dass der Koffer mit persönlichen Dingen der Verbraucherin unter den Punkt »besonders gefährdete Handelsgüter« falle. Für diese müsse vorab eine gesonderte Risikovereinbarung geschlossen werden. Daraufhin wendet sich die Verbraucherin an die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Rechtliche Einordnung und Ergebnis der Beratung

»Kleidung und persönliche Dinge sind natürlich nicht als besonders gefährdete Handelsgüter anzusehen«, meint Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. So argumentiert er auch, als er die Rechtsvertretung für die Verbraucherin übernimmt. »Jumingo« lenkt nach einiger Zeit ein und erklärt, die Versicherungsbedingungen aufgrund dieses Falls zukünftig entsprechend anzupassen. Die Betroffene erhält die gesamte Prämie sowie eine Rückerstattung der Versandkosten in Höhe von rund 1.130 Euro.

Tipps der Verbraucherzentrale

»Die Betroffene hat nichts falsch gemacht. Dennoch raten wir Verbraucherinnen und Verbrauchern, vor dem Abschluss eines solchen Vertrags immer gründlich die entsprechenden Versicherungsbedingungen zu prüfen und zu schauen, was genau in welcher Höhe versichert ist«, so Hagge. Vor allem ein Blick auf die Versicherungssumme hilft. »Wenn ein Koffer mit #Kleidung, #Schuhen oder sogar Sportausrüstung oder Schmuck verlorengeht, kommt schnell ein hoher Geldbetrag zusammen. Diesen gilt es, richtig einzuschätzen und abzusichern«, sagt der Experte.

Bei Fragen zu Verträgen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

Über die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige, öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt ihre Interessen gegenüber #Unternehmen, #Politik und #Verbänden. In elf Beratungsstellen können sich Ratsuchende persönlich beraten lassen. Auch telefonisch oder per Video ist Beratung möglich. Mehr

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