Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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EU Bankenpaket – Startschuss erfolgt
Berlin, 19. Juni 2024
Am 19. Juni 2024 wurde die Umsetzung von Basel III in der EU (»Bankenpaket«) im EU Amtsblatt verkündet. Damit ist der Weg frei für das geplante Inkrafttreten für alle europäischen Banken und Sparkassen zum 1. Januar 2025. Durch die neuen Regelungen werden unter anderem die Kapitalanforderungen der europäischen Institute geschärft, darüber hinaus drohen aber vor allem durch die Vielzahl neuer prozessualer Anforderungen hohe Kosten.
»Eine große Herausforderung ist die knappe Umsetzungsfrist«, so Karolin Schriever, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen #Sparkassen und #Giroverbands (#DSGV) und diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Schon zum 1. Januar 2025 müssen die neuen Kapitalanforderungen der CRR III umgesetzt sein und bereits zum 12. Mai 2025 darauf basierende Meldungen abgegeben werden. Das Gesamtpaket enthält rund 140 Mandate für die Europäische Aufsichtsbehörde (EBA) zur Spezifizierung der Regelungen durch sogenannte »Level II oder III« Regulierungen. »Dieses Vorgehen führt zu einer viel zu hohen Komplexität in der Regulierung, die alle europäischen Institute zunehmend stark belastet«, kritisiert Schriever.
»Es ist nun an der Zeit, die Spielräume, die der nationale Gesetzgeber hat, auch tatsächlich zu nutzen«, so Schriever. »Die anstehende nationale Umsetzung des Bankenpakets (CRD VI Umsetzungsgesetz) bietet eine gute Gelegenheit, um Regulierung smart zu gestalten.« Hier stehen unter anderem Themen wie Nachhaltigkeitsrisiken im #Risikomanagement und #Governance Anforderungen (»Fit & Proper«) im Fokus.
Mit der gestrigen Ankündigung von Kommissarin McGuinness zur Verschiebung der Marktrisikoregelungen aus dem Bankenpaket um ein Jahr (Fundamental Review of the Trading Book – FRTB) erkennt der EU Gesetzgeber an, dass es andere Länder wie die USA oder das Vereinigte Königreich gibt, die hier noch nicht so weit sind. Damit versucht die EU Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Allerdings sollte die Verschiebung eine »early adoption Klausel« beinhalten, die es Banken erlaubt, die FRTB Regeln bereits zum 1.1.2025 anzuwenden. Mehr …