Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
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Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
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Neue Ausgabe der »#ACV Profil«: Urlaubsplanung im Fokus
Köln, 23. April 2024
Wer im #Ausland am #Straßenverkehr teilnimmt, sollte sich im Vorfeld über Verkehrsregeln informieren. Denn häufig weichen diese von denen in Deutschland ab. Der #Automobil Club Verkehr (ACV) wirft in seinem aktuellen Mitgliedermagazin »Profil« einen Blick auf Besonderheiten im Straßenverkehr beliebter europäischer Urlaubsländer:
Belgien: Für die Umweltzonen in Antwerpen, Brüssel und Gent ist eine Vorab Registrierung notwendig.
Frankreich: Camper über 3,5 Tonnen benötigen Warnhinweise für den toten Winkel. Die Mitführung eines Alkoholtests ist in allen Kraftfahrzeugen verpflichtend.
Großbritannien: Der Linksverkehr macht eine Umstellung der Scheinwerfer erforderlich. Für die Einreise wird ein Reisepass benötigt, der Personalausweis genügt nicht.
Italien: Tankstellen abseits von Autobahnen haben von 7 bis 12.30 Uhr und 15.30 bis 19.30 Uhr geöffnet. Außerorts muss auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
Kroatien: Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,5 Metern müssen auf der Rückbank befördert werden. Blinken ist während des gesamten Überholvorgangs verpflichtend.
Niederlande: An gelben Bordsteinkanten ist das Parken verboten, an blauen ist eine Parkscheibe nötig. Die Autobahnhöchstgeschwindigkeit variiert je nach Tageszeit.
Österreich: Es besteht Vignettenpflicht auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen. An Schulbussen mit aktivierten Warnleuchten darf nicht vorbeigefahren werden.
Polen: Ein Feuerlöscher ist mitzuführen. Bei einer Verkehrskontrolle muss der Fahrer die Hände am Lenkrad lassen.
Schweden: Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden. In Stockholm und Göteborg gibt es eine Kfz Citymaut, sogar auf Autobahnen.
Spanien: Das Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten, ebenso die Bedienung von Navigationsgeräten während der Fahrt. In vielen Städten gibt es Umweltzonen.
Detaillierte Informationen zu 39 Ländern stellt der ACV auf seiner Website zur Verfügung.
Auch die Titelstory der aktuellen Ausgabe der »ACV Pofil« beschäftigt sich mit dem Thema Reisen. Sie stellt Reiseziele in Deutschland und in Nachbarländern sowie deren zahlreiche Mobilitätsoptionen vor. In der Ratgeber Rubrik wird zudem erläutert, wie Kofferraum und Dachbox korrekt beladen werden. Das kostenlose ePaper ist über die ACV Website abrufbar.