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»Fachanwalt.de«: Was bedeutet Asylrecht in Deutschland? Definition, Geschichte und Gesetze einfach erklärtZoom Button

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»Fachanwalt.de«: Was bedeutet Asylrecht in Deutschland? Definition, Geschichte und Gesetze einfach erklärt

»Fachanwalt.de«: Was bedeutet Asylrecht in Deutschland? Definition, Geschichte und Gesetze einfach erklärt

  • Das Recht auf Asyl ist ein grundlegendes Menschenrecht und in wenigen Ländern in der Verfassung festgeschrieben, so auch in Deutschland in Artikel 16 a des Grundgesetzes (GG).

Das Portal »Fachanwalt.de« hält in puncto Asylrecht einen Ratgeber mit rund 20 Fachartikeln zum Asylrecht bereit.

Bedeutung und Definition

Das Wort »#Asyl« stammt aus dem Griechischen und bedeutet »Ort der Sicherheit« oder »sicher«. Es bezeichnet einen Zufluchtsort für Personen, die verfolgt werden. In Deutschland ist das Asylrecht das Recht für politisch Verfolgte, das im Grundgesetz fest verankert ist. Es besagt: »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.« Unter dem #Asylrecht wird auch die Anerkennung als Flüchtling nach der #Genfer #Flüchtlingskonvention sowie die Feststellung von Abschiebungsverboten für subsidiär Schutzberechtigte verstanden.

Geschichte des Asylrechts

Die Geschichte des Asylrechts reicht bis ins Altertum zurück, wo Menschen aus politischen, religiösen oder rassistischen Gründen flohen. Insbesondere während des Zweiten Weltkriegs wurden Millionen Menschen verfolgt, was dazu führte, dass das Recht auf Asyl 1949 im Grundgesetz verankert wurde. In den folgenden Jahren wurde das Asylrecht jedoch eingeschränkt und vom EU Recht abgelöst, das auf der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 basiert. Heute spielen auch die Dublin Verordnungen eine wichtige Rolle im europäischen Asylrecht.

Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland

  1. Ankunft und Registrierung: Die Asylsuchenden melden sich bei einer staatlichen Stelle und werden registriert.

  2. Verteilung und Versorgung: Die Asylsuchenden werden auf Aufnahmeeinrichtungen verteilt und versorgt.

  3. Persönliche Antragstellung: Der Asylantrag wird persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt.

  4. Persönliche Anhörung: Die Antragsteller werden vom BAMF angehört, um ihre Fluchtgründe zu prüfen.

  5. Prüfung, ob Dublin Fall vorliegt: Es wird geprüft, ob ein anderes europäisches Land für den Asylantrag zuständig ist.

  6. Entscheidung des BAMF: Das BAMF entscheidet über den Asylantrag und teilt dem Antragsteller die Entscheidung schriftlich mit.

  7. Rechtsmittel und Gerichtsverfahren: Bei Ablehnung des Asylantrags kann der Antragsteller Klage erheben.

Für Asylbewerber und Flüchtlinge gibt es verschiedene Schutzformen in Deutschland

  1. Anerkennung als Asylberechtigter nach Artikel 16 a, GG

  2. Anerkennung als Flüchtling nach Paragraph 3, Asylgesetz

  3. Gewährung von subsidiärem Schutz nach Paragraph 4, Asylgesetz

  4. Feststellung von Abschiebungsverbot nach Paragraph 60, Absatz 5 und 7, Aufenthaltsgesetz

#Familienzusammenführung

Ein wichtiger Aspekt des Asylrechts ist die Familienzusammenführung. Personen, die als Flüchtlinge oder Asylberechtigte anerkannt sind, haben das Recht auf Familienzusammenführung. Dabei muss nachgewiesen werden, dass genügend Wohnraum vorhanden ist und der Lebensunterhalt gesichert ist.

Wann sollte ein Fachanwalt für Migration eingeschaltet werden?

Aufgrund der Komplexität des Asylrechts  und Migrationsrechts ist es ratsam, frühzeitig einen Fachanwalt für Migrationsrecht einzuschalten. Der Anwalt kann den Antragsteller während des Verfahrens vertreten und auf die persönliche Anhörung vorbereiten. Wenn der Asylantrag abgelehnt wird, kann der Anwalt die Rechtmäßigkeit des Bescheids überprüfen und gegebenenfalls Klage einreichen.

Das Asylrecht in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil des Rechtssystems und dient dem Schutz von Menschen, die vor Verfolgung fliehen. Ein umfassendes Verständnis des Asylverfahrens und der damit verbundenen Gesetze ist entscheidend, um die Rechte von #Asylsuchenden und #Flüchtlingen zu gewährleisten. Mehr

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