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Förderung der ambulanten Suchthilfe und Drogenhilfe: Vertrag mit Caritasverband für den Kreis Gütersloh wird fortgesetztZoom Button

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Förderung der ambulanten Suchthilfe und Drogenhilfe: Vertrag mit Caritasverband für den Kreis Gütersloh wird fortgesetzt

Förderung der ambulanten #Suchthilfe und #Drogenhilfe: Vertrag mit #Caritasverband für den Kreis #Gütersloh wird fortgesetzt

Gütersloh, 20. März 2024

Für weitere 6 Jahre kooperiert der Kreis Gütersloh mit dem Caritasverband für den Kreis Gütersloh im Bereich »Ambulante Suchthilfe und Drogenhilfe«. Es besteht bereits eine langjährige Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Gütersloh und dem Caritasverband, diese wurde nun mit einem neuen Vertrag bis 2029 verlängert. Zunächst standen im Bereich der ambulanten Suchthilfe und Drogenhilfe 8 Stellen zur Verfügung. Seit 2012 sind es 10 Stellen.

»Wir freuen uns sehr, die Zusammenarbeit mit dem Caritasverband hier im Kreis Gütersloh fortführen zu können«, hieß es bei der Vertragsunterzeichnung zwischen dem Kreis Gütersloh und dem Caritasverband. »Der Caritasverband hat langjährig sehr gute Arbeit im Bereich der ambulanten Suchthilfe und Drogenhilfe geleistet und ich bin mir sicher, dass wir auch weiterhin genau so gut zusammenarbeiten werden.«

Der Kreis Gütersloh als Untere #Gesundheitsbehörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, Abhängigkeitskranken und deren Angehörigen Beratungen und Hilfsangebote zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht einerseits durch die Beratungsstellen des Caritasverbandes und andererseits durch die Suchtberatung des Sozialpsychiatrischen Dienstes, der zur Abteilung #Gesundheit gehört.

Der vorherige Vertrag mit dem Caritasverband war zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. In einem EU weiten Ausschreibungsverfahren für die soziale Dienstleistung hat sich der Caritasverband durchgesetzt und erhielt daraufhin den Zuschlag für die aktuelle Vertragslaufzeit. Die Finanzierung erfolgt durch den Kreis Gütersloh, kommunale Landesmittel und Eigenmittel.

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