Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Kiebitzküken sind ab März auf besonderen Schutz durch den Menschen und seine Tiere angewiesen. Foto: Meinolf Ottensmann (Biologische Station Gütersloh/Bielefeld), Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
#Gütersloh: Vorsicht, bitte – Anfang #März beginnt die #Brutzeit der Vögel
Gütersloh, 23. Februar 2024
Es sind die Töne, die wir im Winter so vermisst haben. #Amsel, #Drossel, #Fink und #Star sind zurück und trällern und zwitschern ihre Melodien. Sie bereiten sich auf die Brutzeit vor, die Anfang März beginnt. Es ist eine besondere und sehr anstrengende Zeit für die Tiere. Deshalb gilt es Rücksicht zu nehmen auf #Vögel, die bis zum 30. September 2024unter besonderem Schutz stehen, und auf andere Tiere.
Während der Brutzeit reagieren Vögel sehr sensibel auf Störungen. Besonders betroffen davon sind die am Boden brütenden Feldvögel wie Kiebitz, Großer Brachvogel oder Feldlerche. Aber auch bei Rehen oder Feldhasen kann eine Störung dazu führen, dass sie ihren Nachwuchs verlassen. Werden die Tiere in einem bestimmten Bereich immer wieder gestört, kann es passieren, dass der Ort in den kommenden Jahren als #Brutplatz oder #Setzplatz gemieden wird. Vor allem bei den heimischen Vögeln wäre das fatal, da ihr Bestand dadurch noch weiter abnehmen würde. Deshalb gilt es, sich rücksichtsvoll zu verhalten, vor allem bei Aktivitäten in #Wald und #Feld, insbesondere, wenn Hunde mit dabei sind. Um negative Beeinträchtigungen zu verhindern, gelten folgende Vorschriften, die zum Schutz der Tierwelt und Vogelwelt zu beachten sind …
Innerhalb des bebauten Gebietes von Gütersloh besteht eine grundsätzliche Pflicht, #Hunde anzuleinen. Dies gilt ebenso für Grünanlagen und Erholungsanlagen, auf Wanderwegen und Spazierwegen, Spielflächen und Sportflächen sowie für Gärten und Friedhöfe.
Hunde sind in ausgewiesenen Schutzgebieten (Naturschutzgebieten und Geschützten Landschaftsbestandteilen) ganzjährig anzuleinen.
In der freien #Landschaft außerhalb der Schutzgebiete dürfen Hunde nur unter ständiger Aufsicht ohne Leine auf Straßen und Wegen laufen; das Anleinen wird allerdings insbesondere während der Brutzeit empfohlen. Wiesen und Felder im Privateigentum dürfen von Hunden ohne die Erlaubnis des Eigentümers oder Pächters nicht genutzt werden.
Abseits der Wege gilt im #Wald eine ganzjährige Anleinpflicht.
Tipp: Im Stadtgebiet gibt es 2 spezielle Hundewiese an der Buschstraße und im Riegerpark an der Bultmannstraße, auf denen Hunde frei und unangeleint laufen dürfen. Diese Hundewiesen dürfen von jedem Hund genutzt werden.
Zum Schutz der brütenden Vögel ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes oder auf gärtnerisch genutzten Grünflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze, abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind schonende Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Auch #Katzen stellen besonders während der Brutzeit ein Problem für die Vogelwelt dar. Hier empfiehlt es sich, die Katze zwischen April und Juni möglichst häufig im Haus zu lassen und ihr nur kurzen Freigang zu gewähren, da in dieser Zeit die Jungvögel flügge werden und ein leichtes Opfer sind. Insbesondere wenn Jungvögel und warnende Altvögeln im Garten beobachtet werden, sollte die Katze im Haus bleiben. Ergänzend dazu kann am Halsband der Katze ein Glöckchen befestigt werden, das die Vögel aufmerksam macht, damit sie rechtzeitig flüchten können.
Wer sich an die Schutzvorschriften und Empfehlungen hält, trägt dazu bei, die heimische Tier- und Vogelwelt und damit auch die melodischen Vogelgesänge im Frühling und Sommer auch für die kommenden Generationen zu erhalten.
Weitere Informationen gibt es bei Melissa Balkenohl, telefonisch unter +495241822991 oder per E Mail an melissa.balkenohl@guetersloh.de.