Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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#DSA: #Europäische Union verbessert Verbraucherschutz bei Onlinediensten
Kehl, 16. Februar 2024
Ab Samstag. 17. Februar 2024, müssen nun große und kleine Betreiber von Onlineplattformen, Suchmaschinen und Onlinediensten in der EU ihr Angebot an das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) angepasst haben. Onlinedienste ermöglichen einfachen grenzübergreifenden Handel und bieten #Verbrauchern eine große Auswahl an Angeboten und #Preisen. Trotzdem erhält das #Europäische #Verbraucherzentrum #Deutschland (#EVZ) täglich Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Probleme mit diesen Diensten haben.
Der DSA macht Vorgaben für Onlinevermittler, Onlineplattformen, Websites und Suchmaschinen. Dazu zählen unter anderem #Social #Media, #App Stores, Onlinemarktplätze, Buchungsplattformen, Vergleichsportale und #Streamingdienste für Musik, Film und TV.
Madeline Schillinger, Juristin beim EVZ Deutschland, verantwortlich für die Kontaktstelle für Dienstleistungen Portal 21, kennt das Problem mangelnder Transparenz.
»Regelmäßig sehen wir über Online Vermittlungsplattformen geschlossene Verträge, bei denen Verbraucher gar nicht wissen, wer eigentlich ihr Vertragspartner ist. Im Fall von Streitigkeiten kann das natürlich zu erheblichen Problemen führen. Wer muss mir helfen? An wen kann ich mich wenden? Wir begrüßen die neuen Maßnahmen zu Erhöhung der Transparenz. Die Praxis wird zeigen, ob es weiteren Stellschrauben bedarf.«
Das ändert der DSA für Verbraucher
Mit dem Gesetz über digitale Dienste will die EU für mehr Transparenz und Sicherheit für Nutzerinnen und Nutzer der digitalen Dienste bewirken. Durch die neue Verordnung soll sich Folgendes verbessern.
Schutz vor gefährlichen oder illegalen Waren und Inhalten
Verbraucher müssen Verkäufer auf Onlinemarktplätzen namentlich erkennen können und über Kontaktdaten informiert werden. Stellen Onlinemarktplätze den Verkauf gefährlicher oder illegaler Produkte fest, müssen sie die Käufer kontaktieren und über die Identität des Verkäufers informieren.
Bessere Moderation
Nutzer müssen illegale, hetzerische oder gefährliche Beiträge oder Angebote den Betreibern von Onlineplattformen, Netzwerken oder Webseiten sehr einfach melden können. Werden Beiträge gelöscht, haben Nutzer das Recht auf eine Erläuterung. Onlineplattformen müssen diese Begründungen an die DSA Transparenzdatenbank übermitteln.
#Jugendschutz: hoher #Datenschutz wird Pflicht
Minderjährige sollen in ihrer Privatsphäre besonders geschützt werden. Onlineplattformen können Altersüberprüfungen einführen und müssen standardmäßige Voreinstellungen in den Nutzerkonten Minderjähriger so einstellen, dass ihre persönlichen Daten und ihre Sicherheit an erster Stelle stehen. Das bedeutet zum Beispiel, dass Veröffentlichungen nur einem vom Nutzer eingeladenen Publikum angezeigt werden.
Werbung: neue Kennzeichnungspflichten und Verbote
Werbung muss immer als solche gekennzeichnet sein. Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Werbeanzeigen geschaltet hat und wieso sie welche Werbung sehen. Bestimmte persönliche Merkmale, wie zum Beispiel die Religion, dürfen bei der Auswahl der angezeigten Werbung keine Rolle spielen. Verboten sind speziell an #Kinder gerichtete #Werbung und sogenannte Dark Patterns, also gestalterische Mittel, mit denen Anbieter Nutzerentscheidungen manipulieren möchten.
Gewerbliche Nutzer von Onlineplattformen kennzeichnen die Werbung in ihren Beiträgen bisher selten wie vorgeschrieben. Eine erste Überprüfung der Europäischen Kommission ergab, dass 80% der kontrollierten #Influencer ihre Follower nicht ausreichend über den Werbecharakter ihrer Inhalte informierten.
Für besonders große Onlinedienste (zum Beispiel #Amazon, booking.com, #Google oder #Wikipedia), gibt es weitere Auflagen. Sie müssen Verbrauchern unter anderem eine Zusammenfassung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der entsprechenden EU Sprache zur Verfügung stellen. Außerdem muss es möglich sein, zwischen personalisierter und nicht personalisierter Werbung zu wählen. Eine Übersicht dieser besonders großen Onlineplattformen beziehungsweise Suchmaschinen können Nutzer online bei der Europäischen Kommission einsehen.
Extra Gesetz für besonders große Unternehmen auf dem digitalen Markt
Ausgehend von der Feststellung, dass einige wenige private Unternehmen den digitalen Markt beherrschen und somit die geltenden Regeln diktieren können, hat die EU 2 Gesetze auf den Weg gebracht: den DSA und den DMA. Unternehmen mit einer für den europäischen Binnenmarkt relevanten Größe, die über ihre Dienste die Abwicklung von Geschäften zwischen anderen gewerblichen Anbietern und Verbrauchern ermöglichen, sollen diese Position nicht mehr so einfach zu ihren Gunsten nutzen dürfen.
Für diese sogenannten Torwächter (Gatekeeper) gilt zusätzlich zum Gesetz über digitale Dienste auch das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, #DMA). Bisher zählt die Europäische #Kommission 19 Unternehmen zu dieser Gruppe, die regelmäßig aktualisiert wird.
Für Verbraucher sind insbesondere folgende Punkte aus dem DMA interessant
Der Algorithmus eines Onlinemarktplatzes (etwa Amazon) darf eigene Produkte oder Dienstleistungen nicht bevorzugt anzeigen.
Kurznachrichten Dienste (etwa von #Meta, dem der #Facebook Messenger und »#WhatsApp« gehören) sollen auch Mitteilungen anderer Anbieter empfangen können.
Auf einem neuen Gerät vorinstallierte #Software oder #Apps müssen vom Nutzer entfernt werden können.
Das Nutzerverhalten außerhalb eines Plattformdienstes darf vom Betreiber nur dann zu Werbezwecken nachverfolgt werden, wenn der Verbraucher zugestimmt hat.
Ob die beiden Gesetze von den Onlineplattformen und Suchmaschinen umgesetzt werden, wird von der Europäischen Kommission und nationalen Koordinatoren überwacht. Verstöße können mit empfindlichen Strafen geahndet werden.