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Illegales Micro Targeting für Chatkontrolle Werbung: Noyb Beschwerde gegen X (Twitter)
Wien, 14. Dezember 2023
#Noyb hat heute eine Beschwerde gegen #X (#Twitter) eingereicht. Das Unternehmen verwendet die politische Einstellung und religiöse Überzeugung seiner Nutzer illegalerweise für gezielte #Werbung. Konkret wurden diese besonders geschützten Daten für das Micro Targeting einer Werbekampagne für die #Chatkontrolle der #EU #Kommission genutzt. Im November hatte Noyb deshalb bereits eine Beschwerde gegen die EU Kommission eingereicht. Nun folgt eine Beschwerde gegen X. Indem das Unternehmen diese Praxis überhaupt erst ermöglichte, verstößt es sowohl gegen die #DSGVO als auch gegen den #DSA.
X missbraucht sensible Daten für gezielte Werbung. X (Twitter) sammelt sensible Daten wie politische Ansichten und religiöse Überzeugungen, indem es Klicks, Likes und Antworten auf Postings auf der eigenen Plattform überwacht. Im September 2023 nutzte die EU Kommission genau diese Informationen, um für die höchst umstrittene Chatkontrolle Verordnung zu werben. Das Targeting System von X ermöglichte es der Kommission, Nutzer:innen auf Basis ihrer politischen Einstellungen und religiösen Überzeugungen gezielt anzusprechen. Um genau zu sein: Die fragliche Werbekampagne richtete sich an Personen, die nicht an Stichwörtern wie Brexit, Nigel Farrage oder Giorgia Meloni interessiert waren.
Ein zahnloses Verbot. Theoretisch sollte ein solcher Rechtsverstoß gar nicht möglich sein: In den eigenen Werberichtlinien hält X fest, dass politische Zugehörigkeit und religiöse Überzeugungen nicht für zielgerichtete Werbung verwendet werden dürfen. In der Realität scheint X dieses Verbot in keiner Weise durchzusetzen – was es de facto bedeutungslos macht. Die Kampagne der EU Kommission wurde hunderttausenden niederländischen X Nutzer angezeigt. Der betreffende Beitrag ist hier weiterhin verfügbar.
Maartje de Graaf, Datenschutzjuristin bei Noyb: »Auf dem #Papier verbietet X die Nutzung sensibler Daten für politische Werbung. In der Realität profitiert X noch immer von Techniken, von denen wir spätestens seit dem #Cambridge #Analytica #Skandal im Jahr 2018 wissen, dass sie schädlich sind.«
Ein Verstoß gegen die DSGVO und den DSA. Die politische Einstellung und religiöse Überzeugung von Menschen genießen laut der DSGVO besonderen Schutz. Obwohl das bedeutet, dass sie nur unter besonderen Umständen verarbeitet werden dürfen, hat die EU Kommission sie für das Micro Targeting auf X verwendet. Das verstößt nicht nur gegen die DSGVO, sondern auch gegen den Digital Services Act (DSA). Noyb hat deshalb eine Beschwerde bei der niederländischen Datenschutzbehörde eingereicht. Angesichts der Schwere der Verstöße und der großen Zahl betroffener Personen schlägt Noyb außerdem vor, dass die zuständige Behörde ein Bußgeld verhängen sollte.
Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei Noyb: »Nachdem wir unsere erste Beschwerde in dieser Angelegenheit eingereicht haben, hat die EU Kommission einen Werbestopp auf X verhängt. Um diesem Vorgehen generell ein Ende zu setzen, muss nun auch gegen X vorgegangen werden.«