Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Foto: Mattphoto, Compass Private Pflegeberatung, DJD, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Pflegehilfe von nebenan
Nachbarschaftshilfe kann für Pflegebedürftige sehr wertvoll sein – und oft über den Entlastungsbetrag finanziert werden
Der Entlastungsbetrag kann oft auch für Nachbarschaftshilfe verwendet werden
DJD, 31. Oktober 2023
In einer häuslichen #Pflegesituation ist jede Entlastung willkommen. Für Unterstützung im Alltag gibt es deshalb zusätzlich zum #Pflegegeld den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Er steht jedem zu, der einen Pflegegrad hat und zu Hause versorgt wird. Damit kann man zum Beispiel die Teilnahme an einer Demenzgruppe, einen Betreuungsdienst oder die Eigenleistung bei einer Tagespflege finanzieren. Doch bisher wird der Entlastungsbetrag nur wenig genutzt: Laut der #VDK #Pflegestudie 2022 rufen 80 Prozent der Berechtigten die Leistung nicht ab. Einer der Gründe dafür ist, dass sie nicht automatisch gezahlt, sondern nur gegen Vorlage von Quittungen erstattet wird. »Außerdem dürfen nur nach dem jeweiligen Landesrecht zertifizierte Anbieter die Entlastungsleistungen erbringen«, erklärt Melanie Finsterhölzl von der compass private #Pflegeberatung, »und davon gibt es leider zu wenige.«
Eine Alternative zu professionellen Pflegediensten und Betreuungsdiensten kann dann die Nachbarschaftshilfe sein. Denn auch private Helfer und Helferinnen werden häufig von der Pflegeversicherung finanziert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. »Für privat #Versicherte bietet etwa compass einen Online Pflegekurs an, mit dem man sich zum Nachbarschaftshelfer qualifizieren kann. Man registriert sich dort mit seinem Namen und der Versicherungsnummer des Pflegebedürftigen und bekommt dann die Kosten erstattet.« »Außerdem vermitteln wir auf Wunsch auch Kurse vor Ort«, so Finsterhölzl. Weitere Bedingungen neben dem Kurs sind, dass die Nachbarschaftshelfer nicht mit dem #Pflegebedürftigen in einem Haus leben oder bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind. Zudem darf jeder Helfer je nach landesrechtlicher Regelung nur maximal 2 bis 3 Personen betreuen. Online finden sich weitere Informationen.
Für gesetzlich Versicherte sind die Regeln nicht einheitlich. »Sie sollten sich unbedingt im Voraus bei ihrer Pflegekasse erkundigen, ob und unter welchen Voraussetzungen in ihrem Bundesland Nachbarschaftshilfe möglich ist«, rät die Expertin. Auch die kostenlose Compass Servicenummer +498001018800 kann weiterhelfen. Meist wird ein bestimmtes Mindestalter und ein Pflegekurs verlangt, auch die Höhe der möglichen Aufwandsentschädigung ist unterschiedlich geregelt. Sind die bürokratischen Hürden genommen, können die helfenden Nachbarn zum Beispiel mit dem Pflegebedürftigen spielen oder basteln, ihn zum Einkaufen oder bei einem #Spaziergang begleiten oder im Haushalt unterstützen – eine große Bereicherung für alle #Beteiligten.