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Gütersloh, Leserbrief »Reichsbürger in der Deele«Zoom Button

Foto: Álvaro Serrano, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Gütersloh, Leserbrief »Reichsbürger in der Deele«

Gütersloh, Leserbrief »Reichsbürger in der Deele«

Sulz am Neckar, 20. Oktober 2023

In allen veröffentlichten Artikeln bezüglich »Reichsbürger in der #Deele« wird sehr stark polemisiert und ein neutral zu behandeltes Thema hochstilisiert nach dem Motto »die bösen, bösen #Reichsbürger sind außerdem auch noch rechtsextrem«. Das ist kompletter Unsinn.

In meinem Vorträgen behandel ich nüchtern, sachlich und neutral die Historie des Deutschen Reichs seit Bestehen 1871. Ich zitiere Gesetzestexte aus Bundesgesetzblättern, Grundgesetzänderungen, völkerrechtlichen Verträgen und Besatzungsrechten, so wie diese für jeden nachlesbar sind, wie zum Beispiel in meinem #Buch »Das Deutsche Reich 1871 bis heute«. Selbst #Amazon behandelt die Inhalte des Buches neutral und stuft es in der Rubrik Politik- und Geschichtswissenschaft auf Rang 85 ein. Der völkerrechtliche Fortbestand des Kaiserreiches wurde selbst vom Verfassungsgericht 1973 festgestellt. Man könnte nach der Logik der in der #Zeitung veröffentlichten Artikel diesbezüglich dann ja auch sagen, die Verfassungsrichter seien »Reichsbürger«, da sie ja es waren, die den Fortbestand konstatiert haben.

Zum Begriff des »Reichsbürgers« ist Folgendes zu sagen: In Artikel 116 des Grundgesetzes steht in der aktuellen Fassung, dass Deutscher ist, wer […] im Gebiete des Deutschen Reichs Stand 1937 Aufnahme gefunden hat. Dann ist ja jeder, der dem Grundgesetz untersteht, ein  Reichsbürger, wenn man logisch weiterdenkt. Reichsbürger gab es von 1933 bis 1945. Die Verwendung des Begriffes wurde nach 1945 durch die #Alliierten als Schmähbegriff verboten und unter #Strafe gestellt. Dies gilt bis heute noch. Der #EUGH hat festgestellt, daß die BRD Rechtsnachfolger des 3. Reiches ist, da wesentliche Gesetze aus dieser Zeit übernommen wurden, wie beispielsweise den Anwaltszwang ab Landgerichtsebene. Mit dem politisch weder rechts noch links gerichteten Kaiserreich von 1871 hat dies alles recht wenig zu tun. Man muß schon mit großer Unkenntnis beschlagen sein, wenn man ein auch heute noch bestehendes Völkerrechtssubjekt perse als rechts oder links einstuft. Das ist sehr unreflektiert und wird der Sache nicht gerecht.

Sulz am Neckar, Dr. Matthes Haug

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