Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Beim Klick auf das Bild wird eine Anfrage mit der IP Adresse des Users an Youtube gesendet und es werden Cookies gesetzt, personenbezogene Daten übertragen und verarbeitet, siehe auch die Datenschutzerklärung. Nur Iri Pen erlaubt für Kosmetiker. Foto: Yavu GmbH, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Nur der Iri Pen von Yavo darf von Kosmetikern verwendet werden, »Hyaluron Pens« bleiben verboten
Düsseldorf, 2. Juli 2023
Am 15. März 2022 wurde eine bahnbrechende Entscheidung vom #Verwaltungsgericht (VG) Minden zugunsten der Yavu GmbH, einem auf die Entwicklung und den Vertrieb von qualitativ hochwertigen apparativen #Kosmetikgeräten spezialisierten Unternehmen aus Düsseldorf, getroffen.
Im Rechtsstreit 7 K 2767/19 hat das VG Minden entschieden, dass für die Anwendung des originalen Iri Pens der Yavu GmbH keine heilkundliche #Erlaubnis erforderlich ist. Diese Entscheidung hebt eine zuvor unrechtmäßige Anordnung gegen die Inhaberin eines Kosmetikstudios auf und ermöglicht es Kosmetikerinnen nun, Behandlungen mit dem Iri Pen #Hyaluron #Filler #Behandlungssystem durchzuführen, ohne eine medizinische Erlaubnis vorweisen zu müssen.
Der Iri Pen ist ein Hyaluron Filler Behandlungssystem, das eine nahezu schmerzfreie Behandlung mit Hyaluron ermöglicht, ohne dass Nadeln oder Kanülen zum Einsatz kommen. Dies verhilft der Haut zu einem natürlicheren, schöneren und volleren Aussehen. Menschen mit Nadelphobie haben nun erstmals eine sichere Möglichkeit in diesem Bereich.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Yavu den Iri Pen nur unter Unterzeichnung einer Sicherheitsbescheinigung ausliefert. In dieser Bescheinigung bestätigt der Anwender, dass er den Iri Pen ausschließlich mit dem Iri Filler S600 und nach einer Schulung durch Yavu juristisch korrekt anwenden wird. Damit stellt Yavu sicher, dass das hohe Qualitäts- und Sicherheitsniveau des Produkts gewährleistet bleibt.
Die Entscheidung des VG Minden folgte auf eine Klage, die von der Yavu GmbH und der betroffenen Kosmetikstudio Inhaberin eingereicht wurde, um eine Anordnung der Stadt Bielefeld vom 7. August 2019 aufzuheben. Die Anordnung hatte »Faltenunterspritzungen und Lippenunterspritzungen mit dem sogenannten Hyaluron Pen« ohne heilkundliche Erlaubnis untersagt.
Dieses #Urteil ist ein großer Triumph für die Yavu GmbH und bestätigt die Qualität und Sicherheit des Iri Pen. Es ermöglicht es Kosmetikerinnen, ihren Kundinnen weiterhin die bestmögliche Behandlung zu bieten. Darüber hinaus hebt das Urteil den Iri Pen deutlich von den gefährlichen Hyaluron Pens ab, die weiterhin verboten bleiben.
Die Yavu GmbH begrüßt das positive Urteil des VG Minden und wird weiterhin innovative Lösungen für ästhetische Behandlungen anbieten und Kosmetikerinnen im Umgang mit dem Iri Pen schulen. Mehr …