Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Der Streitbach bei Groß Eichen verzeichnet einen niedrigen Wasserstand. Das ab Sonntag geltende Wasserentnahmeverbot soll dabei helfen, die angespannte Lage nicht weiter zu verschärfen. Foto: Vogelsbergkreis, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Vogelsbergkreis, Wasserentnahmeverbot ab Sonntag, Oberflächengewässer durch Trockenheit belastet, Schutz durch Entnahmeverbot
Vogelsbergkreis, 21. Juni 2023
Wie bereits im Vorjahr erlässt der #Vogelsbergkreis bereits Ende Juni 2023 ein #Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer. »Um die Auswirkungen der Trockenheit auf die #Gewässer #Ökosysteme durch Entnahmen nicht noch zusätzlich zu verstärken, muss erneut auf dieses Instrument zurückgegriffen werden«, sagt Dr. Jens Mischak, Erster Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent. »Einmal mehr macht das Entnahmeverbot auf die wichtige Thematik und die Bedeutung der Ressource #Wasser aufmerksam, ergänzt Dr. Mischak.
Ab kommenden Sonntag – nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung am Samstag – ist somit die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Vogelsbergkreis verboten. Darunter fallen beispielsweise die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern von Privatpersonen zur Gartenbewässerung oder etwa die Bewässerung von Wiesen und Feldern. Gemäß Wassergesetz und Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, teilt die Untere Wasserbehörde mit, die ebenso für die Aufhebung des Verbots zu einem späteren Zeitpunkt zuständig ist.
»Die Niederschläge können das offensichtliche Defizit etwa in den Quellgebieten im Vogelsbergkreis nicht ausgleichen – und aktuell ist für die kommenden Monate nicht von einer grundsätzlichen Besserung auszugehen«, sagt Dr. Mischak. Auch in den Vorjahren sind frühzeitig Entnahmeverbote ausgesprochen worden, die Entwicklungen in Bezug auf Trockenheit und Wasserknappheit sind offensichtlich. Einerseits zeigen Trockenheit und Dürre sowie andererseits Starkregenereignisse, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das nun angekündigte Wasserentnahmeverbot soll dazu beitragen, die Ökosysteme zu schützen, teilt die Untere Wasserbehörde abschließend mit.