Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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foto: Verbraucherzentrale NRW, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Nutzung von Solarenergie an Balkon und Garage erleichtern, Verbraucherzentrale NRW fordert rasche Vereinfachungen für Installation von Steckersolarmodulen
Regelungen in NRW sollten einheitlich sein
Anmeldeprozess muss schlanker werden
Generelle Freigabe von #Schuko #Steckern gesetzlich vorschreiben
Düsseldorf, 25. April 2023
Die Menschen in #Nordrhein #Westfalen wollen aktiv die Energiewende mitgestalten. Entsprechend intensiv nachgefragt ist das Thema Solarenergie seit Monaten bei der #Verbraucherzentrale #NRW. Neben Infos zur Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach, interessieren sich #Verbraucher verstärkt für die Stromerzeugung mit einem Steckersolargerät. Mit einem oder 2 Solarmodulen – zum Beispiel am Balkongeländer – können auch Mieter die eigene Stromrechnung reduzieren, kleinere Stromverbraucher können so tagsüber umweltfreundlich versorgt werden.
Obwohl die Installation von Steckersolarmodulen recht einfach ist, bleibt die konkrete Umsetzung bislang durch Vorgaben von Netzbetreibern und Behörden oft recht umständlich. Hier fordert die Verbraucherzentrale NRW rasche Vereinfachungen: »Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Engagement der Verbraucher:innen für die Energiewende an dieser Stelle ausgebremst wird«, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. »Die Menschen möchten beim Klimaschutz mithelfen und Steckersolargeräte sind in Baumärkten oder im #Online #Handel verfügbar. Hier ist nun die Politik gefordert, den Weg für eine möglichst einfache Nutzung zu ebnen.«
Bislang muss ein Steckersolargerät beispielsweise nicht nur beim lokalen Netzbetreiber, sondern auch bei der Bundesnetzagentur im sogenannten Marktstammdatenregister eingetragen werden. Beide Anmeldungen enthalten jedoch fast gleiche Daten. »Mindestens eine davon könnte entfallen«, unterstreicht Schuldzinski. »Beim Anschluss von vereinzelten Solarmodulen mit nur begrenzter Leistung wäre auch ein vollständiger Verzicht auf Anmeldung wünschenswert. Oder zumindest das Angebot einer vereinfachten Anmeldung – und zwar einheitlich von allen Netzbetreibern.« In der Regel habe zudem fast jedes Stadtwerk sein eigenes Formular für die Anmeldung beim Netzbetreiber. »Da werden überflüssige bürokratische Hürden aufgebaut, die einen schnelleren Energieumbau verhindern«, so Schuldzinski. »Der Gesetzgeber sollte zeitnah für eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen sorgen – und zwar nicht nur bei den Anmeldeformalitäten, sondern auch bei den technischen Voraussetzungen.«
Denn ein weiterer Streitpunkt ist die Verwendung des üblichen Stromanschlusses der Geräte, des sogenannten Schuko Steckers: Obwohl in Deutschland derzeit bereits über 200.000 Steckersolargeräte sicher betrieben werden und der Großteil davon mit Schuko-Steckern ausgerüstet und installiert wurde, fordern einige Netzbetreiber noch immer den Einbau einer Spezialsteckdose für die Einspeisung. »Das ist für uns nicht nachvollziehbar, denn der Einbau einer speziellen Einspeisesteckdose ist aufwändig, teuer und teils sogar ein Spießrutenlauf, weil viele Elektriker derzeit gar keine Zeit für diese kleinen Aufträge haben. Zurück bleiben gefrustete Interessenten, die sich durch solche Regelungen gegängelt fühlen. Hier besteht akuter Handlungsbedarf, damit sich möglichst viele Menschen an der Energiewende beteiligen können.«
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