Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
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Foto: Mikhail Nilov, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Gütersloh, Privat und Tierhalterhaftpflichtversicherung, Menrath Versicherungsmakler
Gütersloh, April 2003
Noch immer gibt es Leute, die keine #Privathaftpflichtversicherung haben, obwohl diese enorm wichtig ist und außerdem auch noch relativ preiswert. Was sichert eine solche Versicherung ab und wer ist versichert? In der Regel werden heute Verträge mit Deckungssummen von 2 oder 3 Millionen Euro bei Personen und Sachschäden angeboten. Wer also einen Schaden schuldhaft bei einem anderen anrichtetet, der muss nach dem #Haftungsrecht in unbegrenzter Höhe dafür aufkommen.
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Begleichung eines solchen Schadens bis zur Versicherungssumme. Diese Versicherung gilt für die gesamte Familie. Kinder, die bereits älter als 18 Jahre sind, sich jedoch noch in Schul oder Berufsausbildung befinden, sind ebenfalls über einen solchen Vertrag mitversichert. Erst wenn die Ausbildung beendet ist, benötigen die #Kinder einen eigenen #Vertrag.
Seit einiger Zeit gibt es Einschlüsse die sinnvoll sind, nämlich der #Einschluss von deliktunfähigen Kindern, das sind Kinder unter 7 Jahren, die in den normalen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Schäden, die durch diese Kinder verursacht wurden, werden bis zu einem Betrag von 5.000 Euro übernommen, ohne das überprüft wird, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch Vater oder Mutter vorgelegen hat. Weiterhin gibt es seit einiger Zeit die sogenannte »Ausfalldeckung«. Hier werden Schäden übernommen, die dem Versicherungsnehmer selbst, durch Verschulden eines anderen entstanden sind. Ist der Verursacher nicht in der Lage den Schaden zu begleichen und gibt es für ihn auch keine #Haftpflichtversicherung, dann zahlt die eigene #Versicherung. Es gibt jedoch eine Selbstbeteiligung von 2.500 Euro pro #Schadensfall.
Was darf ein solcher Versicherungsschutz kosten? Bei einer Deckungssumme von 3 Millionen Euro und dem Einschluss von deliktunfähigen Kindern und »Ausfalldeckung« sollte der Beitrag inklusive Versicherungssteuer nicht über 80 Euro jährlich liegen. Für Singles, Senioren und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes beziehungsweise Beamte ermäßigt sich der Beitrag in der Regel und sollte nicht über 70 Euro liegen. »Eine Reduzierung des Beitrages durch eine Selbstbeteiligung ist möglich, jedoch aus unserer Sicht nicht sinnvoll.«
#Hunde und #Pferde sollten ebenfalls im Rahmen einer TierhalterHaftpflichtversicherung versichert werden. Hier gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das heißt, der Tierhalter ist bereits durch die Gefährdung, die von diesem Tier ausgeht, haftbar. Eine Haftpflichtversicherung für einen Hund darf maximal 80 Euro, für ein Pferd 120 Euro jährlich kosten. Kleintiere wie beispielsweise #Katzen sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert und brauchen nicht separat versichert werden.
Wer feststellt, daß er diesen überaus wichtigen Versicherungsschutz noch nicht besitzt oder zu teuer versichert ist, der sollte etwas unternehmen.
Ihr Ekkehard Menrath