Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Titelbild Senioren Ratgeber 4/2023. Foto: Cavan Images, Getty Images, Wort & Bild Verlagsgruppe, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Wenn es ernst wird: So sorgen Sie für den #Pflegefall vor, Senioren Ratgeber
Baierbrunn, 6. April 2023
Manchmal kann es ganz schnell gehen: Ein Sturz, ein# Unfall – schon wird ein Angehöriger zum Pflegefall. Und jetzt? Sorgen Sie vor!, schreibt die aktuelle Ausgabe des Apothekenmagazins #Senioren #Ratgeber.
Das Wichtigste: Kein Tabu aus dem Thema machen. Heike Hambsch, Pflegeberaterin im Pflegestützpunkt Bad Dürkheim, hat einen Tipp für Ältere: »Schaffen Sie einen schönen Rahmen für ein Gespräch mit Ihren Angehörigen, laden Sie sie zu sich zum Essen ein, sagen Sie vorab, dass Sie über Ihre Zukunft reden wollen.«
#Patientenverfügung und #Vorsorgevollmacht
Viele glauben, dass der Ehepartner im Fall der Fälle automatisch alles entscheiden darf. Doch das stimmt nicht. Die Vertrauensperson braucht die nötigen Vollmachten. Neben der Patientenverfügung ist auch eine Vorsorgevollmacht wichtig. Es lohnt sich auch, frühzeitig zu prüfen, ob die Immobilie altersgerecht ist. Wenn eine Renovierung ansteht, etwa ein neues Bad, kann man das gleich barrierefrei gestalten. Angehörige wissen oft gar nicht, was sie beim Pflegen alles beachten müssen und haben daher Anspruch auf kostenlose Pflegekurse. Infos zu den Anbietern gibt es bei der Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt. In Akutsituationen können alle Arbeitnehmer ohne Vorankündigung bis zu zehn Tage unbezahlten #Urlaub nehmen.
Trotzdem ist es nicht immer einfach für pflegende Angehörige, #Hilfe zu bekommen: »Oft findet man überhaupt keinen Anbieter, denn die #Pflegedienste finden kein #Personal. Dann müssen die pflegenden Angehörigen die Versorgung selbst stemmen«, sagt Edeltraut Hütte Schmitz, geschäftsführender Vorstand vom Verein Wir pflegen, einer Interessenvertretung pflegender Angehöriger.
Und: Pflege ist teuer! Senioren mit niedriger Rente haben Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen wie »Grundsicherung« oder »Hilfe zur Pflege«.