Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Dr. Georg Lunemann, Direktor des LWL. Foto: LWL, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Zuschüsse für Notstromversorgung in Pflegeheimen, #LWL nimmt Anträge entgegen
Münster, 31. März 2023
Damit Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen sich besser auf Energiekrisen vorbereiten können, vergibt das Land NRW knapp 40 Millionen Euro Zuschüsse für Anlagen zur #Notstromversorgung. Die beiden Landschaftsverbände setzen das Förderprogramm um und prüfen die Anträge. Antragsfrist ist der 30. September 2023. Der #Landschaftsverband #Westfalen #Lippe (LWL) hat eine Internetseite für Anträge eingerichtet, mehr …
»Das Programm setzt ein deutliches Signal in der Krise, ausgelöst durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine. Wir freuen uns, dass wir als LWL einen Beitrag zur Umsetzung des Förderprogramms leisten können«, so der Direktor des LWL, Dr. Georg Lunemann.
Hintergrund
Zuwendungsfähig sind die Anschaffung von #Notstromgeräten und #Notstromanlagen einschließlich der erforderlichen baulichen Maßnahmen. Eine Notstromversorgung soll den Notbetrieb für mindestens 72 Stunden sicherstellen. Die Nachrüstung ist notwendig, um die Pflege und Versorgung der Bewohner auch im Falle eines Ausfalls der regulären #Stromversorgung zu gewährleisten.
Berechtigt sind nordrhein westfälische vollstationäre und teilstationäre Einrichtungen der Pflege sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe, soweit sie über einen Versorgungsvertrag nach Paragraf 72 des Bundessozialgesetzbuches XI verfügen. Die #Landschaftsverbände übernehmen die inhaltlich formelle Prüfung sowie Bewilligung und Auszahlung der #Mittel.
Für öffentliche Einrichtungen wie #Krankenhäuser, #Polizei oder #Feuerwehr existieren bereits Notfallpläne und Versorgungssysteme bei Ausfall der Energieversorgung. Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe verfügen in der Regel nicht über Notstromversorgungen.