Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Foto: Burst, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
E Mail Werbung, Renate Köllner, Gütersloh
Gütersloh, Juni 2010
Wir erhalten jeden Tag #Werbe E #Mails und #Newsletter. Viele davon sind ungewollt. Dabei ist E Mail Werbung ohne Einwilligung eine unzumutbare Belästigung. Das gilt für den Privatbereich genauso wie für Geschäftskunden. E Mail Werbung ist nur zulässig, wenn der Empfänger explizit seine Erlaubnis gegeben hat.
[Ganz so einfach ist es nicht. Es ist komplexer. Anm. d. Red.]
Eine wichtige Voraussetzung für für erfolgreiche und rechtlich sichere Newsletter ist es somit, die Einwilligung Ihres Kunden zu haben. Diese Einwilligung dürfen Sie nicht per E Mail erfragen, denn selbst diese Abfrage ist nach rechtlicher Sicht schon eine Werbe E Mail und somit unzulässig. Einzige Ausnahme: Im Rahmen bestehender Kundenbeziehungen kann ein Unternehmen für den Absatz eigener Waren und Dienstleistungen werben, ohne die ausdrückliche Einwilligung der Kunden einzuholen bis die weitere Nutzung untersagt wird (Paragraph 7, Absatz 3, UWG). Auf die Widerspruchsmöglichkeit muss der Kunde jedoch bei jeder Zusendung hingewiesen werden.
Kleine Newsletter Checkliste
Liegt die Einwilligung der Empfänger vor? Haben Ihre Kunden aktiv und gesondert in den Empfang des Newsletters eingewilligt? Haben Sie sich auch von Ihren Geschäftspartnern die Einwilligung geholt?
Können Sie die Einwilligung nachweisen? Erhalten die Empfänger eine E Mail Bestätigung ihrer Einwilligung? Fragen Sie bei der Einwilligung nur Daten ab, die unbedingt notwendig sind? Ist es auch möglich, nur die E Mail Adresse anzugeben?
Haben Sie die Empfänger auf die Abbestellmöglichkeit hingewiesen? Ist die Abmeldung ohne Umwege möglich und wird darauf hingewiesen?
Ist Ihre Firma klar erkennbar, sind die Kontaktdaten und das Impressum vollständig?
Haben Sie auf Adressen verzichtet, die von Websites oder Verzeichnissen abgeschrieben wurden?
Wie reagieren Sie auf Fragen und Beschwerden? Sind Abläufe und Zuständigkeiten intern geklärt? Ist sichergestellt, dass Abmeldungen, auch über andere Kanäle, zügig bearbeitet werden?