Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
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Foto: Antonio Friedemann, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Versicherungen in Gütersloh, #Leitungswasserschaden, Menrath Versicherungen
Gütersloh, März 2006
Wenn der Keller unter Wasser steht oder sich ein feuchter, immer größer werdender Fleck unter der Tapete abzeichnet, ist es geschehen: Ein Leitungswasserschaden ist eingetreten. Gut, wenn man jetzt eine Gebäude- oder Hausratversicherung hat. In jedem Fall heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren, und sich bei der #Versicherung zu melden – »Sie haben eine Pflicht zur Schadensminderung und sollten sofort den Hauptbahn der Wasserversorgung absperren«.
Es ist wichtig, die Vorgehensweise mit der Versicherung abzusprechen, denn oft stellt bereits die Suche nach der defekten Stelle das erste Problem dar: Die Lokalisierung von Brüchen im Mauerwerk ist oft ohne technische Hilfe nicht möglich. Sollte die Bruchstelle nicht auf Anhieb gefunden werden, sollte diese durch eine professionelle Leckortung ermittelt werden – so werden Schmutz und unnötige Kosten vermieden. Die Versicherungen veranlassen, daß eine solche Leckortung kurzfristig durchgeführt wird, die Kosten hierfür werden übernommen. Sollten Sie keinen geeigneten #Handwerker kennen, vermittelt die Versicherung oder das Versicherungsbüro oftmals kompetente Handwerker. Nachdem die Versicherung die Reparatur freigegeben hat, lassen Sie den Schaden reparieren. Ausgebaute Teile wie Rohre, Einrichtungen, Heizkessel oder Thermen sollten unbedingt aufbewahrt werden, damit sich ein Sachverständiger diese bei Bedarf ansehen kann. Die Zeit, die Sie selbst oder Familienangehörige aufgewendet haben, um den Schaden in Grenzen zu halten, sollten Sie notieren. Die Versicherung zahlt dafür eine Entschädigung.
Was gehört zum Gebäude und was zum #Hausrat? Schäden an Teilen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden von der Gebäudeversicherung übernommen. Schaden an der Einrichtung begleicht die Hausratversicherung. Teppichböden gehören zum Gebäude, wenn sie fest verklebt sind – lose verlegt gehören sie zur Hausratversicherung. Tapeten fallen unter die Gebäudeversicherung, wenn der Geschädigte Besitzer des Gebäudes ist – bei Mietern gehören die Tapeten zum Hausrat, und somit zahlt die Hausratversicherung.
Mit der Hoffnung, daß Sie von solchen Schäden verschont bleiben, verbleibe ich. Ihre Julia #Menrath.