Dreieck

Dreiecksplatz

 Kultur   Gewerbe   Gastronomie   Blog 

NGG zur »Euro Schere« zwischen Männern und Frauen: Mehr »Lohn Fairplay«, Minijobs im Kreis Gütersloh sind zu 57 Prozent in FrauenhandZoom Button

Grafik: Tobias Seifert, NGG, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

NGG zur »Euro Schere« zwischen Männern und Frauen: Mehr »Lohn Fairplay«, Minijobs im Kreis Gütersloh sind zu 57 Prozent in Frauenhand

NGG zur »Euro Schere« zwischen Männern und Frauen: Mehr »Lohn Fairplay«, Minijobs im Kreis Gütersloh sind zu 57 Prozent in Frauenhand

NGG Region Ostwestfalen Lippe, 6. März 2023

Die 520 Euro Arbeit ist weiblich: Von den rund 40.800 Minijobs im Kreis Gütersloh sind 57 Prozent in Frauenhand – im Hotel und Gaststättengewerbe liegt der Anteil sogar bei 61 Prozent. Auch bei der Teilzeitarbeit liegen die Frauen vorne: Die rund 43.600 Teilzeitstellen im Kreis #Gütersloh werden zu 82 Prozent von #Frauen gemacht. Das teilt die #Gewerkschaft #Nahrung #Genuss #Gaststätten mit. Die #NGG #Ostwestfalen #Lippe beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Arbeitsagentur. Ein Großteil der Vollzeitstellen würden in vielen Branchen nicht von Frauen besetzt.

Thorsten Kleile, Geschäftsführer der NGG Region Ostwestfalen Lippe, spricht von einer »Lohn und Renten Falle«: »Teilzeitarbeit bedeutet immer ein schmaleres Portemonnaie – und auch eine kleinere Rente. Und Minijobs bedeuten Mini-Renten.« Hinzu komme, dass Frauen im Bundesdurchschnitt 7 Prozent weniger pro Stunde verdienten als Männer. Und das bei einer vergleichbaren Qualifikation, Tätigkeit und Erwerbsbiografie, so die NGG Ostwestfalen Lippe. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis).

Es sei daher wichtig, mit einem Tabu zu brechen: »Über Geld redet man nicht. Das ist ein ungeschriebenes Gesetz. Beim Lohn sollte man in den Betrieben im Kreis Gütersloh aber mal eine Ausnahme machen«, so Thorsten Kleile. Überall dort, wo es einen Betriebsrat gibt, könne der auch die »Lohn-Kommunikation im Unternehmen beleben«. Ansonsten gebe es zwar auch noch einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, was ein männlicher Kollege in ähnlicher Position verdient. Doch das Entgelttransparenzgesetz gilt lediglich in Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten. »Eine Köchin im #Restaurant oder eine #Verkäuferin in der Bäckerei haben davon allerdings nichts«, so NGG #Geschäftsführer Kleile. Hier solle die Bundesregierung dringend nachbessern.

Ziel müsse es sein, die Lohnscheren zwischen Männern und Frauen zu schließen. »Wie dick die Lohntüte ist, das darf nicht vom Geschlecht abhängen. Aber auch nicht davon, wie gut jemand das Lohnpokern beherrscht. Beim Lohn für Arbeit muss mehr Fairness her: Wir brauchen ein neues ›Lohn Fairplay‹«, so Thorsten Kleile.

NGG Online
  HOME     IMPRESSUM     DATENSCHUTZ  
Gütsel Skyline
Gütsel Print und Online Ampersand + SEO Gütersloh