Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Gütersloh, die Handy Story, vom A Netz zum Smartphone
Gütersloh, Mai 2012
Die Geschichte der Mobiltelefonie in Deutschland begann 1958 mit dem A Netz. Das A Netz war das erste Mobilfunksystem für Telefonie in der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde ab 1958 von der Deutschen Bundespost unter der Kategorie öffentlich beweglicher Landfunkdienst (»öbL«) eingeführt und war bis 1977 in Betrieb. Es handelte sich um ein analoges Netz mit Handvermittlung. Wurde der Funkbereich einer Landfunkstelle verlassen, so brach das Gespräch ab und musste neu aufgebaut werden. Vorläufer ab 1950 waren der »Hafenfunk« in Bremen, Cuxhaven, Hamburg und Kiel, der »Rheinfunkdienst« in Düsseldorf und Mannheim und der »Fahrzeugfunk« in Berlin (West).
Das Volumen, das die ersten Geräte einnahmen, war beträchtlich. Man musste am Anfang ein #Auto mit einem nicht allzu kleinen Kofferraum haben, um die notwendige Technik unterzubringen. Für die Personen, die sich schon damals ein Mobiltelefon leisten konnten (Topmanager, Spitzenpolitiker), war es jedoch kein Problem, die Sendetechnik im Kofferraum großer Limousinen einbauen zu lassen. Im Fahrgastraum war nur ein kleines Bediengerät mit dem Hörer. Mit dem Siegeszug des Transistors Mitte der 60er Jahre schrumpften die Geräte aber auf Schuhkartonformat.
Das B Netz
Das B Netz war ein analoges Mobilfunksystem, das von 1972 bis 1994 in Betrieb war. Eröffnet wurde das B Netz am 14. Januar durch die Einschaltung des Funkverkehrsbereiches Zeven. Wesentliche Neuerung des Mobilfunknetzes war die Möglichkeit, Selbstwählverbindungen in beide Richtungen, aus dem Telefonnetz in das Funknetz und umgekehrt, herzustellen. Das bildete einen deutlichen Fortschritt im Vergleich zum A Netz, das nur über Vermittlungsstellen zugänglich war. Das B Netz arbeitete bis 1980 mit 38 Sprechkanälen. Durch Erweiterung auf 75 Sprechkanäle wurde 1980 aus dem B Netz das B/B2-Netz. Dieses erreichte 1986 mit 158 Funkfeststationen und etwa 27.000 Teilnehmern seinen höchsten Ausbaustand und gleichzeitig die größtmögliche Teilnehmerzahl. Am 31. Dezember 1988 hatte das B und B 2 Netz bundesweit noch 24.382 Teilnehmer. Im Westen Berlins waren es damals noch 1.078 Teilnehmer. Das B und B 2 Netz wurde am 31. Dezember 1994 abgeschaltet.
Ein gravierendes Problem des B B 2 Netzes bestand darin, dass für eine Verbindung zu einem Mobiltelefon der Anrufer den Standort des Mobiltelefons kennen musste, das heißt, er musste wissen, im Einzugsbereich (etwa 27 Kilometer) welcher Funkfeststation sich das Mobiltelefon befand, und eine dementsprechende Vorwahl wählen. Die Bundesrepublik Deutschland wurde dazu in 150 Zonen (Durchmesser bis zu 150 Kilometer) aufgeteilt. Wusste man beispielsweise, dass sich der Teilnehmer im Raum München bewegt, so wählte man zunächst die Vorwahl von München (089), dann die Ziffernfolge »05«, anschließend die Nummer des Teilnehmers. Beim Wechseln des Versorgungsbereichs wurden die Gespräche allerdings unterbrochen und mussten neu aufgebaut werden. Im begrenzten Rahmen war Roaming möglich, in den Nachbarländern Österreich, Niederlande, Luxemburg. Die Übertragung zwischen Feststation und Mobiltelefon erfolgte analog und unverschlüsselt; jeder, der ein Funkgerät mit entsprechendem Empfangsbereich besaß, konnte mithören. Zur Verschlüsselung mussten beide Teilnehmer Zusatzgeräte verwenden, welche nur in seltenen Fällen angewendet wurden, etwa bei Gesprächen wichtiger Politiker.
Das C Netz
Als technische Weiterentwicklung wurde am 1. Mai 1985 das C Netz in Betrieb genommen, das im Vergleich zum B und B 2 Netz zahlreiche Vorteile mit sich brachte. Das C Netz wurde im Jahre 1984 (offiziell: 1985) in Deutschland eingeführt und ersetzte die umständliche Handhabung des B beziehungsweise B 2 Netzes. Das C Netz war auf Deutschland, Portugal und Südafrika beschränkt, hatte zunächst jedoch einen höheren Verbreitungsgrad als die digitalen Netze bei deren Einführung mit dem D Netz 1991. Wegen der anfänglich besseren Erreichbarkeit besonders in ländlichen Gebieten war das C Netz im Autotelefonbereich noch bis Mitte der 90er Jahre erste Wahl. Auch auf Seeschiffen in Küstennähe Deutschlands war ein C Netz Gerät an Bord lange Quasi Standard. Während der Zeit der deutschen Wiedervereinigung 1990 konnten westdeutsche Besitzer von C Netz Telefonen bei Aufenthalten in Ostberlin ihr Telefon benutzen und ersparten sich die zeitraubende Zuweisung eines Ferngespräches im #DDR Festnetz.
Eine flächendeckende Versorgung wurde in Großzellen (Radius etwa 15 bis 20 Kilometer) und Kleinzellen (2 bis 3 Kilometer) in den Ballungsräumen realisiert. Bei der Einführung des C Netzes bestand das Netz aus zwei Funkvermittlungsstellen und 175 Funkzonen beziehungsweise Funkfeststationen. Das C Netz konnte (im Endausbau) etwa 800.000 Teilnehmer aufnehmen. Aktivierte Funkverbindungen wurden beim Wechsel der Funkzelle weitergereicht (Handover). Der C Netz-Teilnehmer war im gesamten Versorgungsbereich unter einer einheitlichen Zugangskennzahl (0161) und Funkrufnummer erreichbar. Am 31. Dezember 1988 gab es bundesweit bereits 98.762 und im Land Berlin 2.076 C Netz Teilnehmer. Neben der begrenzten Teilnehmeranzahl des C Netzes waren auch die vergleichsweise geringe Sprachqualität und das hohe Abhörrisiko Kritikpunkte am C Netz. Die sogenannte #Sprachverschleierung war standardmäßig eingeschaltet, war aber lediglich eine Invertierung des Sprachbandes, die mit geringen technischen Mitteln rückgängig gemacht werden konnte. Bei schlechten Verbindungen konnte der Benutzer diese sogar ausschalten, und damit die Verständlichkeit erhöhen.
Gegenüber dem A Netz und B Netz gab es im C Netz viele »bahnbrechende« Neuerungen, die heute längst selbstverständlich sind, so zum Beispiel die gemeinsame Vorwahl (0161) für alle Mobil Teilnehmer, man musste im Gegensatz zum A und B Netz nicht mehr wissen, wo sich der Teilnehmer aufhielt, und einen unterbrechungsfreien Wechsel von einer Funkstation zur nächsten (Handover). Eine Verschleierung des (analogen) Funksignals erschwerte unberechtigtes Abhören.
Das D Netz
1982 wurde die Groupe Spéciale Mobile (GSM) gegründet, die für Europa ein einheitliches digitales Mobilfunksystem entwickeln sollte. Als sich Ende der 1980er Jahre die praktische Umsetzung des Standards abzeichnete, wurde in Deutschland vom Postminister Christian Schwarz Schilling entschieden, dass neben der Bundespost auch ein privater Anbieter eine Lizenz für den Betrieb eines Netzes des GSM Standards erhalten sollte. In dem Ausschreibungsverfahren wurde festgelegt, dass zwischen beiden Betreibern faire Wettbewerbsbedingungen bestehen sollten. Insgesamt zehn Firmen bewarben sich um die Lizenz, die am 7. Dezember 1989 schließlich an ein Konsortium unter Führung des Mannesmann-Konzerns vergeben wurde, das nach Meinung des Lenkungsausschusses Mobilfunk den leistungsfähigsten Bewerber darstellte. An diesem Konsortium beteiligt war die Deutsche Genossenschaftsbank, der britische Konzern Cable and Wireless, das französische Versorgungsunternehmen Lyonnaise des Eaux, der US Konzern Pacific Telesis und der Zentralverband des #Kfz und #Elektrohandwerks. Damit entstand zum ersten Mal in der Geschichte des bundesdeutschen Telekommunikationsmarktes eine Konkurrenzsituation. Beide Konkurrenten waren hinsichtlich der Preisgestaltung völlig frei. Technische Voraussetzung war der flächendeckende Aufbau von digitalen Vermittlungsstellen, die von Mannesmann mitbenutzt werden durften. Nach der Wiedervereinigung wurden die Lizenzen auf das Gebiet der ehemaligen DDR ausgeweitet.
Nach einer 1 jährigen Versuchsphase wurde der Regelbetrieb im Juli 1992 gestartet. Als unmittelbarer Nachfolger des C Netzes erhielt das neue Netz die Bezeichnung »D Netz«. Das D 1 Netz ist das Mobilfunksystem der Deutschen Telekom (vorherige Namen: T Mobile, De Te Mobil), das nach Aussage des Betreibers »nahezu abhörsicher« ist. Das ist der Grund, weshalb die Betreiber der digitalen D Netze von der Bundesregierung gezwungen wurden, eine Abhörschnittstelle für die »Dienste« zu programmieren. Seit 1995 bietet das T Mobil Net einen »Global Roam« Service; durch eine Kooperation mit dem US amerikanischen Mobilfunkanbieter GTE sind D 1 Kunden in den USA und in Kanada mit einem gesonderten Endgerät unter ihrer gewohnten D 1 Rufnummer erreichbar. Im April 1993 nannte die Telekom 130.000 Teilnehmer. Das D 2 Netz (D 2 privat) ist das Mobilfunksystem der Firma #Vodafone, ehemals #Mannesmann #Mobilfunk, und war das erste Telefonnetz eines privaten Anbieters, der als Konkurrent zur Bundespost Telekom auftrat. Auf der #Cebit 1991 kündigte die Firma das digitale Netz D 2 privat an, das planmäßig ab 1992 zur Verfügung stand. Die Mobiltelefone wurden zunächst über Fernsehhändler und Kaufhäuser zu einem Preis von knapp unter 3.000 DM angeboten. Mit etwa 200 Antennenstationen war D 2 zunächst in einigen bundesdeutschen Großstädten wie Hamburg, Bremen, Hannover, Frankfurt am Main, Stuttgart präsent. Ende 1992 erreichte das D 2 Netz 80 Prozent Deutschlands. Die Gebühren lagen unter denen des bestehenden Funktelefonnetzes (C Netz) der Post. Nach der Einführung des E Plus Mobilfunknetzes setzte 1994/95 ein erheblicher Preisverfall bei den D 1 Endgeräten sowie bei der Tarifstruktur ein. Heute hat praktisch jeder Deutsche ein Handy.
Der Standard #LTE
LTE (Long Term Evolution) ist ein neuer Mobilfunkstandard und UMTS Nachfolger, der mit bis zu 300 Megabit pro Sekunde deutlich höhere Downloadraten erreichen kann. Das Grundschema von UMTS wird bei LTE beibehalten. So ist eine rasche und kostengünstige Nachrüstung der Infrastrukturen der UMTS Technologie (3G Standard) auf LTE Advanced (4G Standard) möglich. LTE Advanced ist abwärtskompatibel zu LTE.
Der Standard 5 G
5 G (5. Generation des Mobilfunks) ist ein Mobilfunkstandard, der seit 2019 an Verbreitung gewinnt. 5 G baut auf dem bestehenden Standard »Long Term Evolution« (LTE) auf. Die Funkzellen werden voraussichtlich bei 5 G in Städten engmaschiger ausgebaut werden als bei Vorgängertechniken. Die Standardisierungsorganisation 3 GPP hat im Dezember 2018 mit Release 15 den ersten Standard veröffentlicht, der Funktionen von 5 G beinhaltet. Weitere Funktionen wurden mit Release 16 im Juli 2020 festgelegt.
In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für die Vergabe der Mobilfunkfrequenzen verantwortlich. Am 19. März 2019 begann die Versteigerung der Frequenzen in den Bereichen 2 Gigahertz und 3,4 Gigahertz bis 3,7 Gigahertz am Standort der Bundesnetzagentur in Mainz. Zur Auktion wurden die Unternehmen Drillisch Netz AG (1 & 1 Drillisch), Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O 2), Telekom Deutschland GmbH und die Vodafone GmbH zugelassen. Die Summe der Höchstgebote überstieg am 24. Mai 2019 die Marke von 6 Milliarden Euro.
Der Standard 6 G
6 G (6. Generation des Mobilfunks) ist ein zukünftiger Mobilfunkstandard, der den Nachfolger von 5 G darstellen soll. Ein Ziel der im Jahr 2017 begonnenen Forschung zu 6 G ist es, Datentransferraten von bis zu 400 Gigabit pro Sekunde erreichen zu können. Weltweit forschen Mitarbeiter wissenschaftlicher Einrichtungen, darunter das #Fraunhofer #Institut für Angewandte Festkörperphysik und das Fraunhofer Institut für Nachrichtentechnik HHI, an technischen Umsetzungsmöglichkeiten.