Dreieck

Dreiecksplatz

 Kultur   Gewerbe   Gastronomie   Blog 

Steckersolargeräte, Schukostecker ausreichend, Kurzstellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV)Zoom Button

Foto: Remi Godet, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Steckersolargeräte, Schukostecker ausreichend, Kurzstellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV)

Steckersolargeräte, Schukostecker ausreichend, Kurzstellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zum Entwurf der VDE Produktnorm »Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb – Grundlegende Sicherheitsanforderungen und Prüfungen«

Berlin, 14. Februar 2023

Steckersolargeräte erfreuen sich zunehmender Beliebtheit bei Verbrauchern. Gerade für Bewohner von Mehrfamilienhäusern eröffnen diese Anlagen einen einfachen Zugang zur eigenen Erzeugung von Solarstrom. Daher sollten #Installation und Betrieb dieser Anlagen so einfach wie möglich ausgelegt werden.

Der VZBV begrüßt die im kürzlich veröffentlichten Positionspapier »Steckerfertige Mini Energieerzeugungsanlagen« des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) vorgeschlagenen vereinfachten Regeln für Steckersolargeräte. Diese Vorschläge sollten nun Stück für Stück umgesetzt werden. Dabei sind, wie vom #VDE aufgeführt, Anpassungen an verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Normen notwendig. Der VZBV hat daher zuletzt in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende die Einführung einer übergangsweisen Nutzung von Steckersolargeräten ohne Zweirichtungszähler im Rahmen einer Bagatellgrenze gefordert.

Auch in der aktuell zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegten VDE-Vornorm »Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb – Grundlegende Sicherheitsanforderungen und Prüfungen« bedarf es aus Sicht des VZBV Anpassungen, um Installation und Betrieb von Steckersolargeräten so einfach wie möglich auszulegen.

VZBV Forderung

Der VZBV fordert, dass die Produktnorm für Geräte mit einer maximalen Scheinleistung von 800 Voltampere gelten soll.

Schukostecker als Steckvorrichtung ausreichend

Aktuell wird bei der Anmeldung von Steckersolargeräten beim jeweiligen Verteilnetzbetreiber häufig die Nutzung einer Wieland Einspeisesteckdose verlangt. Der Einbau einer solchen speziellen Steckdose wird von einem Elektriker vorgenommen und ist mit Kosten von etwa 150 Euro bis 250 Euro verbunden. Diese Anforderung macht die Nutzung einer Steckersolaranlage aufwendig, kostenintensiv und unattraktiv.

Der VZBV setzt sich seit Langem dafür ein, dass der Anschluss an eine klassische Haushaltssteckdose, die Schukosteckdose, als normenkonform gelten sollte. Aus Sicht des VZBV sorgt die Nutzung dieser Steckdosen für eine einfache und gleichzeitig sichere Betriebsweise von Steckersolargeräten. Auch Untersuchungen an gealterten Elektroinstallationen im Rahmen des Wipano-Projekts »Steckersolar« ergaben, dass durch die Nutzung von Schuko-Steckern keine Gefährdung durch Temperaturerhöhung besteht.

VZBV Forderung

Der VZBV fordert, den Anhang A »Nutzung der Haushaltssteckverbindung nach DIN VDE 0620-1« in den verbindlichen Teil der Norm einzuordnen.

Anwendungsbereich auf 800 Voltampere anheben

Laut vorliegendem Entwurf soll die Produktnorm für Geräte mit einer maximalen Scheinleistung von 600 Voltampere gelten. Auf europäischer Ebene gilt im Rahmen der EU Verordnung 2016/631 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger eine Bagatellgrenze von 800 Watt. Die deutschen Regelungen sollten an den europäischen Standard angepasst werden.

1.) VDE, 2023, Steckerfertige Mini Energieerzeugungsanlagen, https://www.vde.com/resource/blob/2229846/fb80285717d068549c7528ed4419d1f4/positionspapier-data.pdf, 7. Februar 2023

2.) VZBV, 2023, Smart Meter müssen dauerhaft kostengünstig sein, https://www.VZBV.de/sites/default/files/2023-01/23-01-27_Stellungnahme_Smart%20Meter.pdf, 7. Februar 2023

3.) Verordnung (EU) 2016/631, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0631&from=EN, 7. Februar 2023

Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)
  HOME     IMPRESSUM     DATENSCHUTZ  
Gütsel Skyline
Gütsel Print und Online Ampersand + SEO Gütersloh