Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Musterfeststellungsklage gegen Eventim. Bild: VZBV, Sina Schuldt, Picture Alliance, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
VZBV klagt gegen Eventim wegen einbehaltener Ticketgebühren, Anmeldung zur Musterfeststellungsklage gegen Eventim jetzt möglich
Klageregister eröffnet: Betroffene können sich kostenlos zur Musterfeststellungsklage gegen den Ticketdienstleister Eventim anmelden.
Klage im Dezember 2022 eingereicht: VZBV klagt wegen unvollständigen Gebührenerstattungen bei abgesagten Veranstaltungen.
Ziel ist Rückerstattung: Aus VZBV Sicht sollen Verbraucher den gesamten Ticketpreis zurückerhalten.
Berlin, 9. Februar 2023
#Verbraucher können sich ab sofort zur #Musterfeststellungsklage gegen den #Ticketvertreiber #Eventim anmelden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte die Klage am 7. Dezember 2022 beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht, da Eventim nach abgesagten Veranstaltungen häufig nicht den vollständigen Ticketpreis zurückzahlt. Nach einem Verbraucheraufruf meldeten sich innerhalb weniger Wochen über 3.000 Betroffene beim #VZBV.
„»Wer Tickets für Freizeitveranstaltungen online buchen will, kommt an Eventim kaum vorbei«, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des VZBV. In den letzten Jahren wurden unzählige Veranstaltungen abgesagt. Den vollständigen Ticketpreis hat Eventim dann oft nicht zurückgezahlt. Nach Ansicht des VZBV haben Verbraucher:innen darauf aber einen Anspruch. »Selbst wenn Eventim in jedem Einzelfall nur einige Euro einbehält, ergibt das unter dem Strich eine enorme Gesamtsumme. Marktmacht darf nicht dazu führen, dass ein Unternehmen eine rechtswidrige Praxis durchdrückt.«
Fragwürdige Erstattungspraxis bei Eventim
Das Bayerische Oberste Landesgericht soll feststellen, dass Eventim einzelne Preisbestandteile zu #Unrecht einbehält, zum Beispiel eine Buchungsgebühr. Die Kosten für Ticketversand und Ticketversicherung schließt die VZBV Klage nicht ein.
Betroffene erhalten Informationen im Klage Check
Haben sich 2 Monate nach der Registereröffnung mindestens 50 Verbraucher im Klageregister angemeldet, geht das Verfahren vor Gericht weiter. Mithilfe des Klage Checks finden Betroffene heraus, ob ihr Fall zur Klage passt und erhalten weitere Hinweise sowie einen Mustertext für die Anmeldung. Mit einem News Alert informiert der VZBV per E Mail über Termine und Aktuelles zum Verfahren. Mehr …
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