Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Foto: Hauptzollamt Bielefeld, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
1 Jahr und 2 Monate Haftstrafe für Unternehmerin, Bielefelder Zoll stellt Scheinselbständigkeit in mehreren Fällen fest
Bielefeld, 9. Februar 2023
Das Amtsgericht Bielefeld verurteilte die Inhaberin eines Geflügelzuchtbetriebes in Bielefeld wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsleistungen in 45 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten. Darüber hinaus muss die Frau 80 Sozialstunden ableisten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Wie die Zöllner der #Finanzkontrolle #Schwarzarbeit #Bielefeld des Hauptzollamts Bielefeld ermittelten, hatte die Verurteilte von Januar 2015 bis November 2018 mehrere Arbeitnehmer beschäftigt, ohne sie entsprechend zur Sozialversicherung anzumelden. Die Arbeitnehmer hatten #Gewerbe angemeldet und waren als vermeintlich #Selbstständige für einen #Geflügelservicebetrieb tätig. Die Tätigkeiten, überwiegend wurde hier lebendes #Geflügel gepackt, wurden von Beschäftigten und »Selbständigen« in Teamarbeit verrichtet. Unterschiede gab es hier nicht. Die verurteilte Frau war ihren »Subunternehmern« auch bei der Erstellung von Rechnungen behilflich. Diese wurden von ihr erstellt und lediglich von den angeblichen Selbständigen unterschrieben. Ihre landwirtschaftlichen Auftraggeber zahlten der Beschuldigten einen Stundensatz zwischen 13 Euro und 16 Euro. Ihre »Nachunternehmer« erhielten hiervon 11 Euro. »Dieses ist bei Weitem nicht ausreichend, um einen Betrieb gewinnbringend zu führen«, so Ralf Wagenfeld vom #Hauptzollamt Bielefeld. Durch dieses Verhalten entstand der Sozialversicherung ein Schaden in Höhe von über 200.000 Euro. Das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld ist rechtskräftig.