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Bielefeld, Studie von FH und Uni Trier, exzessive Gehälter von Betriebsräten nur Einzelfälle
Bielefeld, Tier (FHB), 1. Februar 2023
Zahlungen von mehreren hunderttausend Euro pro Jahr an Betriebsräte, insbesondere im Zusammenhang mit #VW und #Porsche, schlagen seit einiger Zeit hohe Wellen. Aktuelle Medienberichte und Gerichtsverfahren zu der vermeintlichen Überbezahlung haben in der Öffentlichkeit den Eindruck verstärkt, dass diese Praxis weit verbreitet ist, um Betriebsratsmitglieder für die Belange der Arbeitgeber »kompromissbereiter« zu machen.
In einer gemeinsamen Studie haben Prof. Dr. Laszlo Goerke von der Universität Trier und Prof. Dr. Markus Pannenberg von der Fachhochschule (FH) Bielefeld jedoch herausgefunden, dass Betriebsräte in Deutschland im Durchschnitt gleich oder nur geringfügig besser entlohnt werden als vergleichbare Beschäftigte.
»Zugespitzt formuliert sind die exzessiven Einkünfte von VW-Betriebsräten also nicht die Spitze eines Eisbergs, sondern eher Einzelfälle«, stellt Prof. Pannenberg fest, der am Fachbereich #Wirtschaft der FH für das Lehrgebiet Volkswirtschaftstheorie und #Politik zuständig ist.
Manchmal werden Betriebsräte auch schlechter behandelt
Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird dagegen die Kritik von Gewerkschaften an Fällen von finanzieller Schlechterbehandlung bei Betriebsräten. »Beides – zu viel und zu wenig Bezahlung – kann die Wirkungsweise des deutschen Systems der Mitbestimmung beeinflussen«, sagt der Trierer Professor Laszlo Goerke. Laut Betriebsverfassungsgesetz dürfen Arbeitnehmer für eine Tätigkeit im Betriebsrat folglich weder finanziell belohnt noch benachteiligt werden. Daher müssen Betriebsratsmitglieder entsprechend der Tätigkeit und den damit einhergehenden Entwicklungsmöglichkeiten bezahlt werden, die sie vor dem Eintritt in die Arbeitnehmervertretung ausgeübt haben.
Bislang litt die öffentliche Diskussion über Besseroder Schlechter-Stellungen darunter, dass keine umfassenden Informationen zur Bezahlung von Betriebsräten zur Verfügung standen. Diese Lücke haben Goerke und Pannenberg mit ihrer #Untersuchung geschlossen und damit auch einen wichtigen Beitrag zur Diskussion der Notwendigkeit einer Reform des Gesetzes geleistet. »Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Zahlungen an Betriebsratsmitglieder weitgehend im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen«, so Pannenberg. Eine Reform der Regeln des Betriebsverfassungsgesetzes zur Bezahlung von Betriebsräten erachten sie daher nicht als notwendig.
#Betriebsräte #Entlohnung ähnlich wie bei gleichzusetzenden Tätigkeiten
In ihrer Studie untersuchen Goerke und Pannenberg Lohnzahlungen an Betriebsräte in Deutschland im Zeitraum von 2001 bis 2015. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass sich die Entlohnung im Vergleich zu gleichzusetzenden Arbeitnehmern ohne Betriebsrats-Zugehörigkeit durchschnittlich auf dem gleichen oder auf einem um drei bis sieben Prozent höheren Niveau bewegt. Die Differenz hängt davon ab, ob persönliche Merkmale wie etwa die Ausbildung oder Arbeitsmotivation berücksichtigt werden. Ihre Ergebnisse fanden Goerke und Pannenberg sowohl für verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern wie für unterschiedliche Unternehmenstypen bestätigt.
Für Mitglieder in Arbeitnehmervertretungen lässt sich aus der Studie folgern, dass sich eine Betriebsratstätigkeit im Durchschnitt nicht durch wesentliche Lohnvorteile auszahlt. »Dies könnte eine Erklärung dafür sein, warum Arbeitnehmer häufig davon absehen, die Wahl eines Betriebsrats in ihrem Betrieb zu initiieren. Mögliche Kosten von Konflikten mit und Sanktionen durch den Arbeitgeber werden durch die erwarteten finanziellen Erträge einer Betriebsratstätigkeit nicht kompensiert«, schreiben Goerke und Pannenberg. Das Fehlen von Lohnprämien für Betriebsräte könnte darüber hinaus einer der Gründe dafür sein, warum viele Betriebsräte ihr Amt vorzeitig aufgeben, so die Forscher.