Dreieck

Dreiecksplatz

 Kultur   Gewerbe   Gastronomie   Blog 

Beschlagnahme der Daten vom Cloud Server der Piratenpartei 2022 war rechtswidrigZoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Beschlagnahme der Daten vom Cloud Server der Piratenpartei 2022 war rechtswidrig

Beschlagnahme der Daten vom Cloud Server der Piratenpartei 2022 war rechtswidrig

Berlin, 17. Januar 2023

Das Landgericht München hat der Beschwerde der #Piratenpartei gegen die Beschlagnahme ihrer Server teilweise stattgegeben. Im Juni 2022 sind anlässlich der #Ermittlung wegen eines #Leaks von Sicherheitsprotokollen zum G 7 Gipfel Daten von einem #Root Server und einem #Cloud #Server der Piratenpartei Deutschland beschlagnahmt worden [1]. Die #Piratenpartei verurteilte bereits damals das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und der Staatsanwaltschaft scharf und legte Beschwerde ein [2]. Das #Landgericht stellte nunmehr per Beschluss fest, dass zumindest die Beschlagnahme der Daten von dem Cloud Server rechtswidrig war und ordnete die umgehende Löschung der dort gewonnenen Daten, insbesondere etwaiger Mitgliederdaten, an.

Die Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Anne Herpertz, begrüßt die Entscheidung: »Wir als ›Piraten‹ sind noch immer entsetzt, wie leichtfertig die #Staatsanwaltschaft ohne vorherige Anhörung eine Beschlagnahme unserer Server veranlassen konnte. Der richterliche Beschluss des Amtsgerichts München in Bezug auf die Beschlagnahme des Cloud Servers erschien uns von Anfang als offensichtlich rechtswidrig, da die auf den Cloud Servern gespeicherten Daten in absolut keinerlei erkennbarem Kontext zu den Ermittlungen auf der Crypt Pad Instanz standen. Gerade bei der Beschlagnahme von Daten bei politischen Parteien sollten die ermittelnden Behörden besondere Sorgfalt walten lassen, damit das Vertrauen in das demokratische und parteipolitische Engagement nicht unnötig zerstört wird.«

Weiter führt Herpertz aus: »Die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, die Beschlagnahme der Server zu veranlassen, ist für uns nach wie vor weder aus technischer noch rechtlicher Sicht nachvollziehbar. Es hätte schon im Vorfeld klar ersichtlich sein müssen, dass keinerlei für das Verfahren relevante Erkenntnisse dort gewonnen werden können. Die auf unserer Online Plattform für die Allgemeinheit bereitgestellten Crypt Pads verwenden eine zu 100 Prozent clientseitige Verschlüsselung. Die Technologie sendet zur Garantie der Sicherheit der Daten weder Schlüssel noch Benutzernamen auf die Server, sondern sie werden clientseitig gespeichert. Dies hätte auch den ermittelnden Behörden bewusst sein müssen, bevor sie leichtfertig etwaige höchstpersönliche Daten von unbeteiligten #Dritten auf unseren Cloud Servern beschlagnahmen lassen. Wie es dazu kommen konnte, ist uns bislang  nicht bekannt, da uns  noch keine Akteneinsicht gewährt wurde. Wir werden das Verfahren weiterhin begleiten und stellen nochmals ausdrücklich klar, dass sich die Piratenpartei Deutschland hier weiterhin engagieren und keine rechtswidrigen Maßnahmen dulden wird.«

1.) www.piratenpartei.de/2022/06/24/nach-g7-leak-polizei-legt-oeffentliche-piratenpartei-infrastruktur-lahm/

2.) www.piratenpartei.de/2022/08/04/server-beschlagnahmung-piratenpartei-legt-beschwerde-ein/

Piratenpartei Online
  HOME     IMPRESSUM     DATENSCHUTZ  
Gütsel Skyline
Gütsel Print und Online Ampersand + SEO Gütersloh