Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Alles korrekt im Büro? Unangemeldetes Erscheinen der Steuerfahndung war nicht verhältnismäßig
Berlin, 2. Januar 2023
Viele #Bürger machen Steuervorteile geltend, weil sie ihr häusliches #Arbeitszimmer beruflich nutzen. Dabei wird gelegentlich auch geschwindelt. Trotzdem darf der Fiskus seine Fahnder nach Information des Infodienstes #Recht und #Steuern der #LBS im Regelfall nicht unangekündigt zu einer Wohnungsbesichtigung entsenden (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VIII R 8/19).
Der Fall
Eine selbständige #Unternehmensberaterin wollte, dass Aufwendungen für ihr Arbeitszimmer anerkannt würden und reichte dazu eine Skizze der Wohnung beim #Finanzamt ein. Der Sachbearbeiter hielt die Sache für klärungsbedürftig. Er bat um die Unterstützung eines #Fahnders, der die Wohnung dann auch tatsächlich betrat. Die Steuerpflichtige hatte dem für sie überraschenden Ersuchen des Beamten nicht widersprochen.
Das Urteil
Trotz der Zustimmung der Wohnungsbesitzerin war die Besichtigung rechtswidrig, entschied das oberste deutsche Finanzgericht. Das Vorgehen sei mit dem grundgesetzlich verbürgten Schutz auf die Unverletzlichkeit der #Wohnung nicht vereinbar gewesen. Die Steuerpflichtige habe bei der Klärung des Sachverhalts mitgewirkt und es hätten auch noch die Möglichkeit andere Auskünfte (zum Beispiel das Einreichen von Fotos) bestanden.