Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
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Der neue Bezirksschornsteinfeger des Kehrbezirkes Rietberg I: Christian Schulte. Foto: Privat, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Kreis Gütersloh, neuer Bezirksschornsteinfeger für Rietberg ab 1. Januar 2023
Rietberg, 2. Januar 2023
Die Bezirksregierung Detmold hat Christian Schulte mit Wirkung zum 1. Januar 2023 zum neuen bevollmächtigten #Bezirksschornsteinfeger des #Kehrbezirks #Rietberg I bestellt. Der Kehrbezirk Rietberg I umfasst den Ortsteil #Westerwiehe und Teile von #Neuenkirchen, Rietberg und Varensell. Der aktuelle Bezirksschornsteinfeger Michael Remmert ist zum 31. Dezember 2022 in den Ruhestand getreten. Schulte ist zurzeit im Kehrbezirk Gütersloh XI als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt, das bleibt er parallel bis Ende Januar 2023.
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger haben seit der Novellierung des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchfHwG) im Jahr 2013 in ihrem Bezirk ein eingeschränktes Kehrmonopol. Das heißt, dass ausschließlich die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die hoheitlichen Tätigkeiten in ihrem jeweiligen Kehrbezirk durchführen. Dazu gehören die Sicherheitsprüfung von Abgasanlagen, Durchführung von Feuerstättenschauen und der Erlass von Feuerstättenbescheiden. Sogenannte freie Tätigkeiten sind die im Feuerstättenbescheid genannten Kehrarbeiten und Überprüfungsarbeiten. Für diese Arbeiten darf der Kunde den Schornsteinfeger auswählen. Kehrbezirke, die frei werden, schreibt die Bezirksregierung zur Bewerbung aus. Die Bewerber durchlaufen ein Auswahlverfahren, in dem Qualifikation und Befähigung geprüft werden. Danach erfolgt die Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger durch die Bezirksregierung Detmold.