Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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#Gütersloh, #Corona, #Testpflicht für Besucher auch in den Gütsler Krankenhäusern, geänderte Coronaschutzverordnung NRW ab dem 30. November 2022
Die aktuelle Coronaschutzverordnung besagt, dass für den Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in NRW kein Testnachweis von anerkannten Teststellen, sondern nur noch ein negativer #Selbsttest benötigt wird. Viele Krankenhäuser in Ostwestfalen Lippe halten dennoch an den »offiziellen« Tests fest, so auch das Klinikum Gütsel.
»Angesichts der aktuellen Infektionslage werden wir uns zum Schutze unserer #Patienten und #Mitarbeiter vorerst weiterhin einen Test aus einer Teststelle von den Besucher zeigen lassen«, so das Klinikum. Der Schnelltest hat eine höhere Verlässlichkeit und ist für die Mitarbeiter am Empfang leichter zu kontrollieren, weil er überwiegend digital vorliegt und leicht abzulesen ist. Es gibt im Kreis Gütersloh mehrere Testeinrichtungen, unter anderem auch auf dem Klinikgelände, bei denen die Besucher kurzfristige Termine bekommen und sich unter Umständen #gratis testen lassen können.
Testzentrum auf dem Gelände des Klinikums Gütsel
Die sogenannte #Adler #Apotheke bietet auf dem Klinikgelände in einem Container #Antigen #Schnelltests an. Wer einen Patienten besuchen möchte, benötigt laut der Apotheke einen negativen Corona Schnelltest, sofern er nicht geimpft oder genesen ist. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Die 3G Regel gilt dabei auch für ambulante Patienten.
Wer sich testen lassen möchte, benötigt ein gültiges #Ausweisdokument. Das Testergebnis erhalten die Testpersonen elektronisch. Das Testzentrum befindet sich in einem #Container des #Malteser #Hilfsdienstes auf dem #Parkplatz gegenüberdem Eingang zur KV Notdienst Ambulanz. Wer Wartezeiten vermeiden möchte, kann hier oder telefonisch unter +495241987660 einen Termin buchen. Die Teststelle ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. An Heiligabend und Silvester wird von 9.30 bis 12.30 Uhr getestet, an Weihnachten und Neujahr ist die Teststelle geschlossen.
Die aktualisierte Coronavirus Testverordnung regelt den Anspruch auf einen #Bürgertest. Wer also Anspruch auf einen Test hat, muss einen entsprechenden Nachweis beibringen. Die Kosten für einen Schnelltest für Selbstzahler liegen bei 10 Euro, die vor dem Test bei der Apotheke zu zahlen sind. Ein Test wird nur bei Symptomfreiheit durchgeführt: »bitte tragen Sie trotzdem eine Maske und halten Sie den Sicherheitsabstand ein. Zur Überprüfung Ihrer Personalien zeigen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument vor. Sie finden unsere Teststation am hinteren Eingang der Apotheke für den klassischen Bürgertest (bitte den Durchgang des Ärztehauses 1 durchqueren). Falls Sie einen #Antigen #Schnelltest für eine Freitestung aus der Quarantäne benötigen, können Sie montags bis freitags von 8.30 bis 9.30 Uhr und von 16 bis 17 Uhr getestet werden. Bitte kommen Sie dazu nicht in die Apotheke sondern benutzen Sie die Klingel am Fenster an der ›alten‹ Teststelle«. Kunden mit vorher gebuchten Testterminen werden bevorzugt getestet.
Sankt Elisabeth Hospital Gütersloh
Patientenbesuche sind im Sankt Elisabeth Hospital Gütersloh und im Sankt Lucia Hospital Harsewinkel möglich. Angehörige dürfen zu Patientenbesuchen kommen, wenn sie getestet (Schnelltest eines anerkannten Testzentrums, nicht älter als 24 Stunden) sind: »Wir bitten um Verständnis, dass Patienten mit einer bestätigten Coronainfektion oder mit noch unklarem Status keinen Besuch empfangen können. Bei Fragen dazu nehmen Sie bitte vor Ihrem Besuch Kontakt zum Hospital auf. Bitte entsprechenden Nachweis sowie einen Personalausweis mitbringen«.
Pro Patient wird der Besuch einer Person pro Tag erlaubt. Dieses kann täglich eine andere Person sein. Die Besuchszeit im Sankt Elisabeth Hospital Gütersloh ist ab dem 24. November 2022 täglich von 14 bis 19 Uhr, im Sankt Lucia Hospital Harsewinkel ebenfalls täglich von 14 bis 19 Uhr. Im gesamten Hospital sowie während des Besuchs besteht eine FFP2 Maskenpflicht. Unter der Geburt darf der Kindsvater oder eine Begleitperson weiterhin anwesend sein, auch die Belegung eines Familienzimmers ist möglich. Für den Besuch Schwerstkranker oder Palliativpatienten treffen die behandelnden Ärzte Sonderregelungen.
Mitschke Testzentrum im Elisabeth Carrée
Im Testzentrum am #Elisabeth #Carrée bietet Mitschke »Bürgertests« (Schnelltests) sowie PCR Testungen nach positivem Selbsttest, positivem Schnelltest oder zur Freitestung aus der Quarantäne an. Als Testpersonal werden ausschließlich Personen mit medizinischer Ausbildung eingesetzt: »Wir verwenden nur qualifizierte Tests, die die Anforderungen des Paul Ehrlich Institutes erfüllen. Für einen Schnelltest (Bürgertestung), PCR Test und eine Freitestung begeben Sie sich bitte zur Anmeldung und Testung in das 1. Obergeschoss des Elisabeth Carrées. Kostenlose PCR Tests und Freitestungen sind ohne Termin mögiich. Für PCR Testungen beziehungsweise wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen zählen, begeben Sie sich bitte für die Anmeldung und Testung zum 1. Obergeschoss des Elisabeth Carrées. Wenn Sie zu Ihrem Test erscheinen, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und Ihre Krankenversicherungskarte mit. Bitte tragen Sie auf dem Gelände und im Testzentrum eine FFP2 Maske und desinfizieren Sie Ihre Hände vor dem Eintritt in die Testkabine«. Fragen zu PCR Testterminen werden montags bis freitags unter Telefon +4952414001270 beantwortet, Terminbuchungen hier …
Geänderte Coronaschutzverordnung NRW ab dem 30. November 2022
Wer einen positiven #Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels eines Schnelltests oder #PCR Tests nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung kann als PCR Testung gratis bei einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt erfolgen. Über die »Bürgertestung« per Coronaschnelltest kann in diesem Fall keine Gratistestung erfolgen. Hier besteht nur die Möglichkeit, einen Test auf eigene Kosten vorzunehmen.
Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur #Isolierung. Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in eine 5 tägige Isolierung zu begeben. Gezählt wird ab dem Zeitpunkt der Abnahme des Tests. Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag 1 der Isolierung, das heißt, der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet. Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt darüber hinaus ein Tätigkeitverbot in diesen Einrichtungen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Die neuen Regelungen gelten auch für #Isolierungen, die bereits vor dem 30. November 2022 begonnen haben. Mehr …