Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Tarifermäßigung entfristen, Bauernverband zur anstehenden Bundesratsentscheidung
Berlin, 24. Oktober 2022
Mit Blick auf die Sitzung des Bundesrats am 28. Oktober 2022 fordert der #Generalsekretär des Deutschen #Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, die Länder auf, die Entfristung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus #Landwirtschaft und #Forstwirtschaft zu unterstützen: »Die Landwirtschaft und Forstwirtschaft braucht unverändert zusätzliche Instrumente zur einzelbetrieblichen Risikovorsorge und zu deren steuerlicher Flankierung. Die Tarifermäßigung bei Einkünften aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft ist bereits ein solches Instrument, das eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung aufeinanderfolgender guter und schlechter Wirtschaftsjahre gewährleistet. Die zeitlich befristete Reglung endet aber mit dem Veranlagungszeitraum 2022. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, die wirksame Regelung des Paragraphen 32 c Einkommenssteuergesetz (ESTG) zu entfristen. Dies sollte im Jahressteuersteuergesetz 2022 verankert werden. Das wäre ein wichtiges Signal an die #Landwirtschaft, die derzeit wiederum mit extremen Schwankungen der Märkte konfrontiert ist.«