Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
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Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
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Zöllner kontrollieren ein Gepäckstück. Archivfoto., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Hauptzollamt Bielefeld, Goldschmuck im Handgepäck versteckt, Zöllner werden am Flughafen Paderborn Lippstadt fündig
Bielefeld, 7. Oktober 2022
In den frühen Morgenstunden des 26. September 2022 entdeckten #Zöllner des Hauptzollamts #Bielefeld am Flughafen Paderborn Lippstadt im Handgepäck eines 26 jährigen Mannes mit deutscher Staatsangehörigkeit und dessen 43 jähriger türkischer Mutter mehrere Schmuckstücke aus #Gold. Aus Antalya kommend, gab der Sohn auf Befragen an, keinerlei zollpflichtige Waren, insbesondere Goldschmuck, Lederwaren und Zigaretten, mitzuführen. Die Mutter erklärte, lediglich einen Goldring im Wert von rund 300 Euro in der Türkei gekauft zu haben.
Diesen entnahm sie ihrer Handtasche und präsentierte ihn den Beamten. Nach der Verwiegung des Ringes ergab sich ein deutlich höherer Schätzwert. Ein Kaufbeleg oder eine Rechnung zu dem Schmuckstück existierte angeblich auch nicht. Aufgrund der Gesamtumstände entschlossen sich die Zöllner sämtliche Gepäckstücke der beiden Reisenden zu kontrollieren. Dabei wurden in einer Handtasche, die der Mann bei sich hatte, zwei Goldketten und in der Geldbörse der Frau zwei Visitenkarten von Schmuckhändlern aus der Türkei sowie eine kleine Schachtel mit zwei Ohrringen aus Gelbgold gefunden. Der Gesamtwert des Schmucks belief sich auf rund 16.000 Euro und lag damit deutlich über der Reisefreimenge im Luftverkehr von 430 Euro pro Person. Außerdem hatten die beiden Reisenden diesen nicht ordnungsgemäß angemeldet. Gegen sie wurden Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet und sämtliche Schmuckstücke bis zur Entrichtung der Einfuhrabgaben sichergestellt.
Zusatzinformation
Bei #Flugreisen und #Seereisen aus Nicht EU Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Waren, die die Reisefreimengen überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen durch eine ausdrückliche Zollanmeldung des Reisenden beim #Zoll angemeldet werden.