Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
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Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
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Verl, Waldbrandgefahr nach wie vor hoch, Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober
Auch wenn die ganz heißen Tage erst einmal vorbei zu sein scheinen und ab Donnerstag Regen angekündigt ist: Die Waldbrandgefahr bleibt aufgrund der Trockenheit hoch. Das #Rauchen im #Wald ist in #NRW per Landesforstgesetz grundsätzlich vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten. In Wäldern, auf Wiesen und Feldern sowie in deren Nähe sollte generell alles unterlassen werden, was ein Feuer verursachen könnte. Denn Funken können leicht über mehrere hundert Meter weit getragen werden und auch in angrenzenden Bereichen Brände entfachen. »Um einen Brand auszulösen, reicht schon eine kleine Unachtsamkeit wie eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe, auch aus dem #Auto heraus«, sagt Martin Wanders, Leiter der #Freiwilligen #Feuerwehr #Verl. Auf das Abflämmen von Unkraut sollte derzeit ebenfalls verzichtet werden. „»Auch hierdurch können leicht Brände entstehen«, betont Martin Wanders.