Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Einbau von Funkwasserzähler zulässig, Immobilienbesitzer hatten das gerichtlich verhindern wollen
Berlin (OTS)
Ein Ehepaar aus Oberfranken war gar nicht begeistert davon, dass das kommunale Wasserversorgungsunternehmen in seiner #Immobilie den alten analogen #Wasserzähler durch einen digitalen Funkwasserzähler austauschen wollte. Das Ablesen der #Verbrauchsdaten sollte dadurch erleichtert werden. Die Betroffenen sahen darin jedoch einen Eingriff in den #Datenschutz und ihre Gesundheitsrechte. Doch dem wollte das zuständige Obergericht nach Information des Infodienstes #Recht und #Steuern der #LBS nicht folgen. Die Verarbeitung der Daten stelle keinen schweren Rechtseingriff dar – im Gegenteil, es handle sich hier sogar um eine besonders schonende Art der Zählerablesung. Schließlich müsse niemand das Objekt betreten. Auch sei die Strahlenleistung im Vergleich mit der eines Handys um ein Vielfaches niedriger (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Aktenzeichen 4 CS 21.2254).