Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Für Verwirrung sorgten die Tesla Anwälte mit der Äußerung, der Tesla bringe es bei der Lebenslaufleistung nur auf 250.000 bis 300.000 Kilometer. Tesla Boss Elon Musk spricht von 800.000 Kilometern. Foto: Kittyfly, Adobe Stock, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Landgericht Darmstadt, Tesla muss Model 3 zurücknehmen und 67.000 Euro Schadensersatz bezahlen
Der US #Automobilhersteller #Tesla ist weiter im Visier deutscher Gerichte. Nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt muss Tesla ein #Model 3 zurückzunehmen. Das Paket für autonomes Fahren wies eklatante Mängel auf. Das Fahrzeug soll sich wie ein »betrunkener Fahranfänger« verhalten haben, so der Verbraucher. Der Kläger erhält 67.000 Euro zurück und muss im Gegenzug den Tesla zurückgeben (Aktenzeichen 26 O 490/20). Für Verwirrung sorgten die Tesla Anwälte mit der Äußerung, der Tesla bringe es bei der Lebenslaufleistung nur auf 250.000 bis 300.000 Kilometer. Tesla Boss Elon Musk spricht von 800.000 Kilometern. Das Gericht folgte im Urteil dem Tesla Gründer. Für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigen Urteil und Laufleistungs-Posse, dass bei Tesla vieles im Argen liegt. Dr. Stoll & Sauer beraten daher Tesla Kunden bei Problemen im kostenlosen #Online Check. Auf Websites informiert Dr. Stoll & Sauer über Probleme von Elektroautos und auch über die Manipulation der Akkuleistung bei Tesla.
Tesla wie ein »betrunkener Fahranfänger« unterwegs
Das US Unternehmen Tesla rührt seit Jahren die Werbetrommel für seine Elektroautos und beispielsweise das Paket für autonomes Fahren. Ein Kunden bekam aus seiner Sicht jedoch kein #Hightech Fahrzeug, sondern eher einen »betrunkenen Fahranfänger«. Das automatische Spurwechseln verkam zum Fiasko und Ampeln erkannte die Software offensichtlich auch nicht. Das Fahrzeug verfügte über einen HW 2,5 Computer. Die Optionen »Autopilot« und »Volles Potenzial für autonomes Fahren« buchte er dazu. Eine #Katastrophe. Daher zog er vor das Landgericht Darmstadt und verlangte von Tesla die Rücknahme des Fahrzeugs. Die Liste der Mängel erwies sich als enorm …
Tesla will Schadensersatz mit Nutzungsentschädigung drücken
Tesla wies die Anschuldigungen zurück und sah in allem kein #Problem. Die fehlenden Funktionen könnten erst mit dem HW 3 Computer genutzt werden. Sei die #Software in #Deutschland verfügbar, werde sie auch im Fahrzeug des Klägers installiert und das Fahrzeug verfüge dann über die gewünschten Funktionen. Vorsichtshalber erklärten die Anwälte, dass der Tesla nur über eine Lebenslaufleistung zwischen 250.000 und 300.000 Kilometer verfüge. Diese Behauptung steht im Widerspruch zu Aussagen von Tesla Chef Elon Musk. Der geht öffentlich immer von bis zu 800.000 Kilometer Laufleistung aus. So sah es auch das Gericht und ließ die Anwaltsfinte krachend scheitern. Hintergrund: Die Laufleistung wird zur Berechnung der sogenannten Nutzungsentschädigung herangezogen. Sie wird vom Schadensersatz abgezogen. Schließlich habe der Kläger das Fahrzeug auch nutzen können. Je niedriger die Laufleistung ist, desto höher die Nutzungsentschädigung und desto geringer der Schadensersatz für den #Verbraucher.
Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers. Das Paket »Volles Potenzial für autonomes Fahren« bilde zusammen mit dem Fahrzeug rechtlich einen einheitlichen Kaufvertrag. Problemlos sei es dabei auch, dass das Paket nachträglich gekauft wurde. Das Tesla Fahrzeug war bei Übergabe bereits mangelhaft. Das Landgericht Darmstadt verurteilt Tesla am 21. Februar 2022 zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung von 67.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die #Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Tesla Kunden sich bei Problemen rund um das Fahrzeug, unbedingt anwaltlich beraten zu lassen: »Im kostenfreien #Online #Check prüfen wir Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Einschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den #Autobauer einigen.«
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen #Mercedes an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen aktuell in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes Benz Group AG. Die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG haben Inhaber ebenso mit angeführt. Im renommierten JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.