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WLV, Kreisverband Gütersloh, Verhandlungen gescheitert, keine Rahmenvereinbarung für den Erdkabelabschnitt in BorgholzhausenZoom Button

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WLV, Kreisverband Gütersloh, Verhandlungen gescheitert, keine Rahmenvereinbarung für den Erdkabelabschnitt in Borgholzhausen

WLV, Kreisverband Gütersloh, Verhandlungen gescheitert, keine Rahmenvereinbarung für den Erdkabelabschnitt in Borgholzhausen

Borgholzhausen, 22. Juli 2022

Nach intensiven Gesprächen zwischen dem #Westfälisch Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV), Kreisverband Gütersloh, und der #Amprion GmbH über eine Rahmenvereinbarung zur Regelung des Eingriffs auf dem #Erdkabelabschnitt für die Betroffenen Grundstückseigentümer sind die Verhandlungen nun endgültig gescheitert.

Grund für den #Abbruch der Gespräche ist die für die Grundstückseigentümer völlig unverhältnismäßige Benachteiligung der Betroffenen im Vergleich zu den Betroffenen des Freileitungsabschnittes. »Wir können nicht nachvollziehen, warum der Eingriff auf dem Erdkabelabschnitt nicht deutlich schwerer gewichtet wird, als auf dem Freileitungsabschnitt«, erklärte der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Andreas Westermeyer. »Die Folgen des Eingriffs in den Grund und Boden ist für uns Bauern massiv und trägt zu einer dauerhaften Veränderung unserer Äcker bei. Bis heute kann noch niemand wirklich abschätzen, welche Langzeitauswirkungen dadurch entstehen.«


Nicht geklärt werden konnte unter anderem die Frage, warum gerade dieser Abschnitt in #Borgholzhausen für ein Erdkabelprojekt auserkoren wurde. »Die Topographie am Hang des Teutoburger Waldes mit den verschiedenen Bodenschichten und Gesteinsschichten, der Violenbach und die Nähe zum vorhandenen #FFH #Gebiet sind eigentlich Argumente gegen eine Erdverkabelung und vor allem in offener Bauweise«, so Westermeyer. Zudem seien die Erfahrungen bei Freileitungsprojekten größer und würden auch den geringeren Eingriff in den Naturhaushalt darstellen. Auch die Sorge vor Starkregenereignissen, die in einem »Baukanal« zu erheblichen Beeinträchtigungen für tieferliegende Flächen werden können, blieb im Raum stehen.

Hierzu hieß es aus dem Hause Amprion: Die gesetzlichen Vorgaben seien noch nicht an Situationen wie bei der Flutkatastrophe in 2021 angepasst, sodass diese bei dem Bau der Leitung nach jetzigem Kenntnisstand auch noch keinen Einfluss auf die Bauweise nehmen könne.

Belange sollen nun in Einzelgesprächen geklärt werden

»Am Ende blieben zu viele Fragen offen, sodass wir unseren Mitgliedern den Abschluss der angebotenen Rahmenvereinbarung nicht guten Gewissens empfehlen konnten«, erläuterte Westermeyer. Nun sollen die Belange in Einzelgesprächen zwischen den Betroffenen und Vertretern der Amprion GmbH erörtert werden. Der WLV wird seine Mitglieder bei diesen Verhandlungen unterstützen.

Westfälisch Lippischer Landwirtschaftsverband
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