Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Foto: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, roam like at home, wo sind die Fallstricke?
Die europäischen Mitgliedstaaten haben entschieden, die EU Roaming Gebühren auch weiterhin auszusetzen. Und das bis 2032. Soweit die gute Nachricht. Aber Achtung: »Roam like at home«, also telefonieren oder surfen wie zu Hause, ohne Zusatzgebühren, ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Das #Europäische #Verbraucherzentrum #Deutschland erklärt, worauf man achten sollte.
Was bedeutet Roaming überhaupt?
#Roaming bedeutet, dass man in einem anderen Mobilfunknetz als dem heimischen telefonieren, surfen oder Daten übersenden kann.
Achtung bei ausländischen Sonderrufnummern
Wer eine ausländische Sonderrufnummer wählt, sollte vorsichtig sein. Denn das kann teuer werden. Aktuelles Beispiel: Flugannullierung in Frankreich. Chaos am Flughafen. Der Flugpassagier möchte die Airline anrufen und findet auf einer französischen Seite eine Hotline-Nummer, die eigentlich als kostenlos ausgewiesen ist. Der Haken: Ein kostenloses Telefonat wäre nur mit einem französischen Telefonvertrag möglich gewesen. Folglich werden hohe Roaming Gebühren fällig.
Tipp
»Suchen Sie auf der Internetseite der Airline nach einer Festnetznummer. Oder rufen Sie die deutschsprachige Webseite auf, und schauen Sie nach, ob es spezielle Rufnummern für Kunden aus Deutschland gibt, die sich im Zeitpunkt des Anrufs im EU Ausland aufhalten.«
Vorsicht bei deutschen Sonderrufnummern
Es kann aber auch zu Roaming Kosten kommen, wenn man aus einem ausländischen Netz eine vermeintlich kostenlose Sonderrufnummer in Deutschland anwählt; zum Beispiel eine 0800er oder eine 0180 Nummer. Denn: Die 0800 Nummer funktioniert bei Anrufen aus dem Ausland oftmals nur zu hohen Kosten oder überhaupt nicht. Auch hier gilt: »Prüfen Sie nach, ob es alternativ eine Festnetznummer gibt oder spezielle Rufnummern für Anrufe aus dem EU Ausland.«
Übrigens: Es gibt auch internationale kostenlose Servicenummern. Diese fangen meist mit 00800 an.
Gilt die Roaming Verordnung auch in Drittstaaten?
In Staaten außerhalb der EU gilt die Roaming Verordnung nicht. Daher können im Einzelfall, je nach Tarif, hohe Kosten entstehen. »Prüfen Sie vor dem Urlaub, ob der Tarif in Ihrem Urlaubsland zu gleichen Konditionen wie zu Hause verfügbar ist, oder ob sich das Hinzubuchen einer Auslandsoption für Sie lohnt. Auch in Grenznähe zu Nicht EU Staaten ist Vorsicht geboten, zum Beispiel auf der deutschen Seite des Bodensees. Denn das Smartphone wählt sich häufig unbemerkt ins schweizerische Netz ein. Wenn Sie die Mobilen Daten aktiviert haben, entstehen mitunter sogar dann Kosten, wenn das Handy nicht einmal aktiv genutzt wird.«
Tipp
»Schalten Sie die #Mobilen #Daten aus und wählen Sie sich nur manuell in ein bestimmtes Netz ein, überlassen Sie dies nicht dem Handy.«
Achtung bei Kreuzfahrten und Fähren
Auch bei Hochseeschiffen und Fähren kann es zu Problemen kommen. Denn diese nutzen ein bordeigenes Satelliten-System. Die Gesprächsminute kann bis zu 5 Euro kosten. Und mitunter kann es sogar vorkommen, dass sich das Smartphone in der Nähe von Schiffen in das bordeigene Satelliten-Netz einwählt, obwohl Sie eigentlich nur im Hafen spazieren gehen wollten.
Das gilt bei längeren Auslandsaufenthalten
Darüber hinaus gibt es eine weitere Besonderheit bei längeren Auslandsaufenthalten: »Halten Sie sich länger als 4 Monate im EU Ausland auf, darf der Mobilfunk-Anbieter wieder Roaming Gebühren verlangen. Wenn Sie sich also länger im EU Ausland aufhalten, zum Beispiel zu Studienzwecken, sollten Sie das Gespräch mit dem Mobilfunk Anbieter suchen.«