Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Pro Familia, Bundestag beschließt Streichung des »§ 219 a StGB«
Dazu erklärt der Pro Familia Bundesverband …
Endlich ist der Strafrechtsparagraph Geschichte, der die Informationsrechte von #Ratsuchenden und #Ärzten so lange verletzt hat. Sobald die Änderung in Kraft tritt, können Ärzte niedrigschwellig im #Netz darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, mit welcher Methode sie das tun, und sie können zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen, die sie für die Patientinnen als wichtig erachten. Dies können etwa Erläuterungen zum Ablauf, zu den Kosten und zu organisatorischen Fragen sein. Mit Werbung hat das alles nicht zu tun, wie Gegner der Streichung während der Debatte immer wieder behauptet haben. Der Paragraph 219 a Strafgesetzbuch hatte statt der »Verhinderung von Werbung« vor allem eine fatale Folge: er ermöglichte fundamentalistischen Gegnern der Selbstbestimmung, Ärzte anzuzeigen, wenn sie auf ihrer Website über den #Schwangerschaftsabbruch informierten. Damit ist nun endlich Schluss. Zu verdanken ist das Ärzten wie Kristina Hänel, die sich nicht mit einer Verurteilung nach Paragraph 219 a Strafgesetzbuch abgefunden, sondern den #Paragraphen infrage gestellt haben. Ohne ihren Mut und ihr Durchhaltevermögen wäre es jetzt nicht zur Abschaffung gekommen.
Aus unserer Arbeit wissen wir, dass sich ungewollt Schwangere Informationen darüber wünschen, wo Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, welche Methoden sie anbieten und welche Erfahrungen es dazu gibt. Diese Infos niedrigschwellig zu erlangen, gehört zu einer qualitativ guten Versorgung dazu. Ungewollt Schwangere möchten diese Informationen nach unseren Erfahrungen direkt bekommen und nicht vermittelt über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Dazu kommt, dass ungewollt #Schwangere die Informationen gleich am Anfang ihres Weges zum Schwangerschaftsabbruch suchen und nicht erst, wenn sie in der gynäkologischen Praxis oder in der Beratungsstelle sind.
Durch die Streichung des Paragraphen 219 a aus dem Strafgesetzbuch wird dies leichter möglich sein, denn Praxen und Kliniken können künftig direkt auf ihren Webseiten Informationen platzieren. Pro Familia ist davon überzeugt, dass viele ihr Angebot online sichtbar machen werden, um ihren Patientinnen einen Zugang zu allen wichtigen Informationen rund um den medizinischen Eingriff Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen. Der #Pro #Familia Bundesverband hat die wichtigsten Fragen und Anliegen ungewollt Schwangerer aus der Beratungserfahrung heraus zusammengestellt und möchte Praxen und Kliniken damit eine Hilfestellung geben, mit welchen Informationen, Textbausteinen und Links sie die Informationen auf ihrer Homepage erweitern können. Interessierte Ärzte können sich an die nächste Pro Familia Beratungsstelle wenden oder das Infoblatt beim Pro Familia Bundesverband anfordern.
Mit der Streichung des Paragraph 219 a Strafgesetzbuch setzt Deutschland einen Teil seiner internationalen Menschenrechtsnormen und internationale Richtlinien zum Schwangerschaftsabbruch um. Diese verlangen, alle Einschränkungen des Rechts von Frauen und Menschen, die schwanger werden können, auf Zugang zu Diensten und Informationen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit aufzuheben und die Rechte und Bedürfnisse dieser Menschen zu respektieren. Auch die #Weltgesundheitsorganisation #WHO empfiehlt, Schwangerschaftsabbrüche sowie die Information darüber zu entkriminalisieren. Somit ist die Streichung des Paragraph 219 a Strafgesetzbuch ist ein guter erster Schritt, er reicht jedoch nicht aus. Für Pro Familia ist unabdingbar, dass die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs als solche auf den Prüfstand kommt. Wir brauchen eine evidenzbasierte Neuregelung, die #sexuelle und reproduktive Rechte in den Mittelpunkt stellt.
Pro Familia
Pro Familia ist der führende Verband für Sexualität und Partnerschaft in Deutschland. Der Bundesverband wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert.