Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Google Maps, Kartellamt ermittelt wegen Wettbewerbsbeschränkung., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Kartellamt rückt Google Maps auf die Pelle
Bonn, Hamburg, Mountain View, 21. Juni 2022
Das Bundeskartellamt nimmt #Alphabet #Tochter #Google wegen möglicher Wettbewerbsbeschränkungen zulasten alternativer Kartendienste bei #Google #Maps ins Visier. Wie die Bonner Wettbewerbshüter heute, Dienstag, mitteilen, stützt sich das eingeleitete Verfahren auf die neuen Befugnisse im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne Anfang 2021.
»Dienste Dritter eingeschränkt«
»Wir gehen Hinweisen nach, wonach Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt. Das betrifft etwa die Möglichkeit, Standortdaten von Google Maps, die Suchfunktion oder Google #Street #View auf Nicht Google Karten einzubinden«, so Andreas Mundt, Präsident der Bonner Behörde.
Es werde unter anderem geprüft, ob Google seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten durch diese Praxis weiter ausdehnen könnte. Die Prüfung erstreckt sich eigenen Angaben nach parallel auf Lizenzbedingungen für die Verwendung von Googles Kartendiensten in Fahrzeugen.
Wettbewerb offenbar behindert
Nach vorläufigem Stand beschränkt Google insbesondere die Möglichkeit, Kartendienste von Google mit Karten von Dritten zu kombinieren, heißt es zur #Begründung für das neue Verfahren. Dadurch werde möglicherweise der Wettbewerb im Bereich von Kartendienstleistungen behindert.
Eine weitere Einschränkung könnte darin liegen, dass Google die Verwendung seiner Dienste mit dem Angebot »Google Automotive Services« in #Infotainment Systemen in #Fahrzeugen stark reglementiert. In den nächsten Wochen würden Kunden und Wettbewerber der Google Maps Plattform befragt. Das Bundeskartellamt führt aktuell Verfahren auch gegen #Apple, #Amazon oder #Meta (#Facebook).