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Kreis Gütersloh, Jugendhilfeausschuss, Diagnostikstelle bei sexualisierter GewaltZoom Button

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Kreis Gütersloh, Jugendhilfeausschuss, Diagnostikstelle bei sexualisierter Gewalt

Kreis Gütersloh, Jugendhilfeausschuss, Diagnostikstelle bei sexualisierter Gewalt

Im Kreis Gütersloh soll ab 2023 eine Diagnostikstelle zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche die Arbeit aufnehmen. Den Förderantrag dafür stellen die Jugendämter im Kreis Gütersloh beim Land NRW. Diesem Vorhaben stimmten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in der gestrigen Sitzung, 8. Juni 2022, einstimmig zu.

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des #Landes #NRW (MKFFI) setzt sich verstärkt – insbesondere seit Bekanntwerden der schweren Vorfälle in Lüdge, Bergisch Gladbach und #Münster – für die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt ein. Als Präventionsmaßnahme fördert das Land den flächendeckenden Ausbau spezialisierter Beratungsstellen. Bis jetzt gibt es im Kreisgebiet zwei entsprechende Angebote: Die Beratungsstelle »Wendepunkt« des Kreises #Gütersloh sowie die Beratungsstelle »Auswege« des Caritasverbandes.

Die zuständigen Mitarbeitenr beraten, unterstützen und begleiten Minderjährige, die sexuellen Missbrauch erleben, erlebt haben oder davon bedroht sind. Zudem unterstützen sie Institutionen wie Kitas und Schulen bei Präventionsangeboten und in Krisenfällen. Eine psychosoziale Diagnostikstelle für sexualisierte Gewalt gibt es bisher jedoch nicht im Kreis Gütersloh. Hierfür müssen Betroffene nach Bielefeld verwiesen werden – das ist nicht nur ein weiterer Fahrweg, sondern kann auch aufgrund der hohen Auslastung lange Wartezeiten von bis zu mehreren Wochen bedeuten. Mit einer Diagnostikstelle im Kreisgebiet soll den Minderjährigen und ihren Familien ein ortsnaher und schnellerer Zugang zur psychosozialen Diagnostik ermöglicht werden.

Sofern der Antrag bewilligt wird, würde das Land bis zu 80 Prozent der Personalkosten übernehmen. Die Jugendämter im Kreis Gütersloh werden dann die restlichen 20 Prozent übernehmen. Für das Kreisjugendamt wären das rund 20.000 Euro. 

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