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Tierschutzbund legt Gutachten vor, Ausgangssperre für Katzen in Walldorf verstößt gegen TierschutzgesetzZoom Button

Draußen toben Freigänger Katzen sich nicht nur körperlich aus, sondern beschäftigen auch ihre Sinne. Foto: Deutscher Tierschutzbund, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Tierschutzbund legt Gutachten vor, Ausgangssperre für Katzen in Walldorf verstößt gegen Tierschutzgesetz

Tierschutzbund legt Gutachten vor, Ausgangssperre für Katzen in Walldorf verstößt gegen Tierschutzgesetz

Der #Deutsche #Tierschutzbund stuft die mehrmonatige Ausgangssperre für #Katzen, die das Landratsamt Rhein Neckar Kreis in der Stadt Walldorf erlassen hat, als tierschutzwidrig ein. Die Maßnahme, mit der die Behörde die stark gefährdete Haubenlerche während ihrer Brutzeit schützen will, sei nicht nur unverhältnismäßig, sondern entbehre auch jeder wissenschaftlichen Grundlage, wie der Verband in einem juristischen Gutachten darlegt. Katzen ihren gewohnten Freigang zu verbieten, sei für die #Tiere, aber auch ihre Halter, mit immensen Einschränkungen und großem Stress verbunden.

»Die Walldorfer Verfügung verursacht eindeutig tierquälerisches Leiden. Dies kann sich in aggressivem, aber auch depressivem Verhalten äußern – die Tiere zerkratzen Möbel, werden unsauber, miauen ständig oder verweigern das Fressen«, sagt Dalia Zohni, Fachreferentin für Katzen beim Deutschen Tierschutzbund. Auch das Führen an der Leine sei keine tierschutzgerechte Alternative. James Brückner, Leiter des Fachreferats für Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund, ergänzt: »Schutzmaßnahmen für hoch bedrohte Arten wie die Haubenlerche sind wichtig, keine Frage. In Walldorf lässt man nun aber Hauskatzen ausbaden, dass der Mensch immer weiter Lebensräume und Nahrungsangebot für wildlebende Arten zerstört und diese so in ihrer Existenz bedroht. Statt echten, sinnvollen Artenschutz zu betreiben, duckt man sich hier vor der Verantwortung, zu der wir uns als Gesellschaft für alle Tiere gleichermaßen verpflichtet haben.«

Katze als »Sündenbock« für menschliche Ausbreitung

Der negative Einfluss von Katzen auf die Bestände von Singvögeln ist insgesamt umstritten. Auch für die Haubenlerche in Walldorf liegen keine entsprechenden, wissenschaftlich haltbaren Untersuchungen vor, worauf das Gutachten hinweist. Die Verfügung beruhe auf reinen Vermutungen. Es sei nicht einmal bekannt, wie viele Haubenlerchen es aktuell dort tatsächlich noch gibt. Gleichzeitig wurden auch in Walldorf zuletzt Bauvorhaben in sensiblen Bereichen und potentiellen Revieren der Haubenlerche genehmigt und durchgeführt. Alternative Möglichkeiten wie die großflächige Umfriedung mit Elektrozäunen oder Katzenschutzzäunen für sensible Bereiche oder die Schaffung neuer geschützter Bruthabitate wurden nicht hinreichend ausgeschöpft. Die #Tierschützer merken an, dass andere Gemeinden in der Umgebung durchaus alternative Schutzmaßnahmen für Haubenlerchen umsetzen konnten, ohne dass dort privat gehaltene Tiere eingeschränkt wurden.

Katzenhalter können Widerspruch einlegen

Auch in weiteren Punkten ist die Verfügung juristisch fragwürdig und teils fehlerhaft: So ist der Geltungsbereich etwa unklar, da nur durch eine Grafik umschrieben. Der Tierschutzbund weist darauf hin, dass die betroffenen Katzenhalter innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen müssen, wenn sie verhindern wollen, dass die Verfügung rechtskräftig wird. Bis zum 13. Juni 2022 kann man das beim Landratsamt #Rhein #Neckar Kreis, Heidelberg, oder bei jeder anderen Dienststelle des Rhein Neckar Kreises tun.

»Wussten Sie, dass der Deutsche Tierschutzbund der älteste und größte Tierschutzdachverband in Deutschland und Europa und zugleich anerkannter Naturschutzverband ist? Wussten Sie, dass wir bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben ausschließlich auf Mitgliedsbeiträge und Spenden tierliebender Menschen angewiesen sind? Um unsere Tierschutzarbeit zu unterstützen, können Sie uns #online oder per Überweisung spenden (Spendenkonto IBAN DE 88 37050198 0000040444, BIC COLS DE 33. Spenden sind steuerlich absetzbar – Gemeinnützigkeit anerkannt.«

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