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Ausgaben für Mutterschaftsgeld im Kreis Gütersloh gestiegenZoom Button

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Mutterschaftsgeld als Entgeltersatzleistung sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Foto: AOK, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Ausgaben für Mutterschaftsgeld im Kreis Gütersloh gestiegen

Ausgaben für Mutterschaftsgeld im Kreis Gütersloh gestiegen

  • Finanzielle Absicherung für berufstätige Frauen

Kreis Gütersloh, 31. Mai 2022

Im Kreis #Gütersloh sind die Ausgaben für Mutterschaftsgeld im vergangenen Jahr gestiegen. Das geht aus einer aktuellen Auswertung hervor. Danach zahlte eine Krankenkasse fast 1.108.000 Euro für die weiblichen Mitglieder. Das ist ein Anstieg von 11,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Nach der aktuellen Auswertung wurde die Leistung in 2021 in 737 Fällen gezahlt. Im Vorjahr waren es 685 Fälle. »Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung während der Schutzfristen gezahlt, also 6 Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei #Mehrlingsgeburten und #Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag«, sagt Matthias Wehmhöner.

Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird.

Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer Hebamme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen eines #Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der #Schwangerschaft nicht weitergeführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe. Eine Krankenkasse übernimmt beispielsweise für ihre Versicherten außerdem Leistungen wie Schwangerschaftsgymnastik, Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik.

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