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Bild der Yacht. Foto: Hauptzollamt Lörrach, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Hauptzollamt Lörrach, durch Reparatur überführt

Hauptzollamt Lörrach, durch #Reparatur überführt

Weil am Rhein (ots)

Die Reparatur seiner #Yacht wurde für einen Mann aus Schleswig Holstein ungeplant teuer: Der 57 jährige hatte seine Yacht bereits am 30. Oktober 2021 für 10.500 Euro in der Schweiz gekauft und hatte diese dann nicht bei der Einfuhr nach Deutschland beim #Zoll angemeldet.

Da die Yacht einen Getriebeschaden hatte, brachte der Besitzer das Boot wieder zurück in die #Schweiz, um den Schaden beim Verkäufer beheben zu lassen. Nachdem der Schaden behoben war, wollte der Mann die auf einen Hänger geladene Yacht Mitte Mai wieder mit nach Schleswig-Holstein nehmen und wurde dabei durch Zollbeamte kontrolliert. Die Zöllner stellten bei der Kontrolle fest, dass er das Boot bei der erstmaligen Einfuhr im Oktober nicht beim Zoll angemeldet hatte und somit auch keine Einfuhrabgaben erhoben wurden. Aus diesem Grund leiteten die Zollbeamten gegen den Mann wegen des Verdachts einer Steuerhinterziehung ein Strafverfahren ein und erhoben gleichzeitig die Einfuhrabgaben in Höhe von rund 2.200 Euro.

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