Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Foto: Verbraucherzentrale NRW, Adpic, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
#Verbraucherzentrale, #Pauschalurlaub oder flexibel #Reisen, wer ist im #Streitfall zuständig?
Ob All Inclusive am Mittelmeer, die Ferienwohnung an der Ostsee oder die Halbpension in den Bergen: Die Reiselust ist bei vielen Menschen wieder entfacht und die Tourismusbranche verzeichnet Rekordumsätze. Nicht immer ist es leicht, bei der Vielzahl der Angebote den Überblick zu behalten. Auch das Kleingedruckte sollte vor der Buchung gründlich gelesen werden. »Für Pauschalreisen sieht das Gesetz mehr Rechte vor als für individuell gebuchte Reisen«, sagt Jan Philipp Stupnanek, Jurist und Reiserechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. »Wer Anreise, Unterkunft und andere Leistungen individuell bucht, muss bei Problemen sein Recht bei jedem Anbieter einzeln durchsetzen.« Worauf bei der Urlaubsplanung zu achten ist und welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Buchungsmodelle haben, erklärt die Verbraucherzentrale #NRW.
Das Rundum sorglos Paket
Wer weniger Zeit für die Planung einer Reise aufwenden möchte, kann mit einer Pauschalreise viel richtig machen. Dabei handelt es sich um ein »Paket« aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen, zum Beispiel einem #Flug und einem #Hotel, die bei einem Anbieter gebucht werden. Der Vorteil: Bei Problemen haben Reisende einen einzigen, in der Regel inländischen Vertragspartner. Sollte es zu juristischen Streitigkeiten kommen, kann der Veranstalter an seinem Firmensitz verantwortlich gemacht werden, wobei deutsches Recht zur Anwendung kommt. Außerdem ist der Reiseveranstalter zu einer Insolvenzabsicherung verpflichtet. Diese garantiert, dass Verbraucher:innen ihre vor Reiseantritt geleistete Zahlungen im Falle der Insolvenz des Anbieters erstattet bekommen. Zudem werden sie zurückbefördert, falls sich die Insolvenz während der Reise ereignet.
Flexibel und unabhängig reisen
Wer den #Urlaub nach individuellen Vorlieben gestalten möchte und möglichst flexibel sein will, kann Anreise, Unterkunft & Co. jeweils einzeln buchen und schließt dementsprechend Verträge mit verschiedenen Anbietern ab. Gibt es Probleme bei der Reise, müssen sich Betroffene einzeln an die jeweiligen Anbieter wenden. Diese haften dann, wenn sie die Leistungen nicht wie vereinbart erbringen können. Im Fall einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Anbieter, muss zunächst geprüft werden, wo geklagt werden kann und welche Recht anwendbar ist. Für einzeln gebuchte Unterkünfte gilt zum Beispiel das Recht des Staates, in dem das Hotel oder das Ferienhaus liegt. Ein weiterer wichtiger Unterschied zur Pauschalreise: Eine gesetzliche vorgeschriebene Insolvenzabsicherung besteht nicht.
Verzwickte Zuständigkeiten bei #Online #Portalen
Online Portale wie Opodo, Swoodoo, fluege.de oder Kiwi.com sind in aller Regel nur Vermittler von Flügen oder anderen touristischen Reiseleistungen. Vertragspartner ist der Anbieter der jeweiligen Leistung, wie zum Beispiel die Airline. Besteht ein Flug aus verschiedenen Teilstrecken von verschiedenen Airlines, bedeutet das meist, dass mit jeder dieser Airlines einen Vertrag geschlossen wurde – auch wenn es im Buchungsportal wie eine einheitliche Buchung aussieht. Vielen Reisenden ist das nicht bewusst und Anbieter nutzen diese Unwissenheit nicht selten aus. So werden Fluggäste zwischen Vermittlern und Airline hin- und hergeschoben, scheinbar ist niemand zuständig und die Rückerstattung der Flugpreise lässt wochenlang auf sich warten. Ein weiterer Nachteil: Wird der Flug auf einer Teilstrecke annulliert, und man erreicht seine Anschlussflüge nicht, bleibt man auf den Kosten sitzen. Lediglich ein Anspruch auf gezahlte Steuern und Gebühren bleibt bestehen.
Weiterführende Infos und Links
Flug verspätet, annulliert, verlegt oder überbucht sowie Ärger mit dem Gepäck: Die Flugärger #App ist ein #Selbsthilfe #Tool, um Ansprüche bequem und kostenlos zu berechnen und bei der #Airline geltend zu machen. Mehr Infos online …