Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
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#Reservierungsgebühr, hier ist eine notarielle #Beurkundung erforderlich
Berlin (ots)
Wer sicher gehen will, dass eine Reservierungsgebühr für eine Immobilie beim Scheitern des Geschäfts auch tatsächlich fällig wird, der sollte für eine notarielle Beurkundung sorgen. Zumindest dann, wenn die Gebühr 5.000 Euro übersteigt, 10 Prozent über der üblichen #Maklergebühr liegt oder mehr als 0,3 Prozent des Kaufpreises beträgt. Der Verkäufer eines Hausgrundstücks hatte von einem ernsthaften Interessenten bei einem Objekt im Wert von weit über einer Million Euro eine Reservierungsgebühr in Höhe von 10.000 Euro kassiert, den Vertrag allerdings nicht notariell beglaubigen lassen. Das Geschäft kam bis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zu Stande, der Verkäufer wollte die Gebühr behalten. Doch nach Information des Infodienstes Recht und Steuern stellte sich das #Landgericht #Köln (Aktenzeichen 2 O 292/19) auf die Seite des Kaufinteressenten. Die #Gebühr müsse zurückgezahlt werden.