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BIVA, praktische Tipps rund um das Testament, Onlinevortrag am 29. April 2022Zoom Button

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BIVA, praktische Tipps rund um das Testament, Onlinevortrag am 29. April 2022

BIVA, praktische Tipps rund um das #Testament, Onlinevortrag am 29. April 2022

Das Thema Nachlass erscheint vielen unerfreulich oder sogar unnötig. Denn in Deutschland hat nur jeder Vierte ein Testament und davon sind fast 80 Prozent nicht korrekt verfasst und damit unwirksam. Als Folge kommt es häufig zu Problemen und jahrelangen Streitigkeiten zwischen den Erben. Um dies zu vermeiden und sicherzugehen, dass der Nachlass nach den eigenen Wünschen geregelt wird, gibt der BIVA-Pflegeschutzbund praktische Tipps zum Testament in einem #Online #Vortrag seiner Reihe »Pflegebedürftig – was nun?«.

Wenn kein Testament vorliegt, regelt der Gesetzgeber, wer was erbt. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt allerdings nur Verwandte und Ehepartner:innen. Gibt es keine gesetzlichen Erben, erbt der Staat. Wenn man also dem Lebenspartner, Freunden oder einem gemeinnützigen Verein etwas vererben möchte, sollte man auf jeden Fall ein Testament verfassen. Die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit ist ein sogenanntes privates Testament, das möglichst präzise formuliert sein sollte. Es muss handschriftlich lesbar verfasst sein, eine eindeutige Überschrift haben, mit Datum und Ort versehen und eigenhändig unterschrieben sein. Auch alle späteren Änderungen müssen wieder mit Datum und Unterschrift versehen werden. Wo verwahrt man das Testament am besten? Es reicht aus, den Ablageort den nächsten Angehörigen mitzuteilen. Wenn man aber sichergehen oder den Verlust des Testaments verhindern möchte, sollte man das Testament beim Amtsgericht, einem Anwalt oder beim Zentralen Testamentsregister hinterlegen.

Viele weitere Fragen stellen sich rund um das Testament. Was ist ein Berliner Testament? Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus? Was ist ein Pflichtteil? Wie schließe ich jemanden vom Erbe aus? Diese und weitere Fragen werden im Online Vortrag »Testament – was muss ich beim Erben und Vererben beachten?« am Freitag, 29. April 2022, beantwortet. Er ist Teil der Vortragsreihe »Pflegebedürftig – Was nun?« des #BIVA Pflegeschutzbundes. Alle Termine und Informationen gibt es online.

BIVA Pflegeschutzbund

Der BIVA Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen.

Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen
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