Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Foto: Verbraucherzentrale NRW, Adpic, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Elektroauto an der eigenen Ladesäule tanken, landesweite Förderung für private E Ladestationen gestartet
Viele Besitzer von #Elektroautos wünschen sich, ihr Fahrzeug zuhause aufzuladen. Seit dem 1. April 2022 ermöglicht jetzt das NRW weite #Förderprogramm »#Emissionsarme #Mobilität« Zuschüsse für die Inbetriebnahme von privaten Ladesäulen für Besitzer:innen von Elektroautos. Die Verbraucherzentrale NRW hat Tipps zusammengestellt, welche Fördermöglichkeiten es gibt und was es bei der Antragstellung für Verbraucher:innen zu beachten gilt.
Ladestationen für Eigenheimbesitzer
Wer im Eigenheim lebt, kann bis zu 1.500 Euro Förderzuschuss für die Umsetzung einer Ladeinfrastruktur erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass der #Strom zum Betreiben und Laden zum Teil aus einer vor Ort neu zu errichtenden Erneuerbare Energie Anlage stammt. In Frage kommt hier meist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Eigenheims. Neben Eigenheimbesitzer:innen können auch Eigentümergemeinschaften die Fördermittel beantragen.
Ladestationen am Stellplatz für Mieter
#Mieter, die über eine Garage oder einen festen Stellplatz verfügen, erhalten bis zu 1.000 Euro Zuschuss für ihren eigenen Ladepunkt. Das Betreiben mit #Strom aus einer Erneuerbare Energien Anlage ist hierbei keine Voraussetzung.
Förderbedingungen beachten
Beide Förderungen beziehen sich auf Anlagen mit Ladeleistungen mit weniger als 50 Kilowatt. Für den Privatgebrauch sind Anlagen mit einer Leistung von 11 Kilowatt meist ausreichend. Wichtig ist, dass die Förderanträge vor Beauftragung und Inbetriebnahme beantragt werden.
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