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Foto: Gehring Bunte, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

DLG Auszeichnung für Gehring Bunte, langfristige Qualität unter Beweis gestellt

DLG Auszeichnung für Gehring Bunte, langfristige Qualität unter Beweis gestellt

Bielefeld, 23. März 2022

Der Bielefelder Getränkehersteller Gehring Bunte (#Christinen) wurde jetzt vom Testzentrum Lebensmittel der DLG (Deutsche Landwirtschafts Gesellschaft) zum 8. Mal mit dem »Preis für langjährige Produktqualität« geehrt. Die Unternehmensauszeichnung steht für konsequentes Qualitätsstreben und wird nur vergeben, wenn Lebensmittel mindestens fünf Jahre regelmäßig und erfolgreich von der DLG getestet wurden. »Wir bei Christinen sehen uns durch diese großartige Auszeichnung in unserer Ausrichtung auf hohe Produktqualität bestätigt. Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung und ich danke dem Team für seinen Einsatz«, so Daniel Einhäuser (im Bild links), Geschäftsführer von Gehring Bunte.

»Ein hoher Qualitätsanspruch gehört heute zum Selbstverständnis vieler Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft. Deshalb lassen wir bei Gehring Bunte unsere #Christinen Produkte zusätzlich zu den internen Qualitätskontrollen regelmäßig freiwillig durch externe Sachverständige der DLG kontrollieren«, so Jörg Brayer, Leiter Qualitätssicherung. Um dieses Qualitätsstreben zu fördern, vergibt die #DLG den »Preis für langjährige #Produktqualität«. »Die Preisträger dokumentieren damit ihre Qualitätsstrategie als eindeutiges Versprechen zu konsequenter Qualitätssicherung und Weiterentwicklung«, unterstreicht DLG-Präsident Hubertus Paetow.

Unternehmen müssen fünf Jahre in Folge an den internationalen Qualitätsprüfungen des DLG Testzentrums #Lebensmittel teilnehmen und pro Prämierungsjahr mindestens drei Prämierungen erzielen. Ab dem fünften erfolgreichen Teilnahmejahr wird der Betrieb mit dem »Preis für langjährige Produktqualität« ausgezeichnet. Nimmt ein Hersteller in einem Jahr nicht teil oder erreicht er nicht die erforderliche Anzahl an Prämierungen, verliert er seinen Anspruch auf die Auszeichnung, so die DLG.

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