Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
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#Verbraucherzentrale NRW, »Wussten Sie, dass Produkte mit reduziertem Zuckergehalt trotzdem ganz schön zuckrig sein können?«
Es gibt Lebensmittel, die mit positiven nährwertbezogenen Botschaften werben, aber trotzdem viel Zucker, Fett oder Salz enthalten. Solche Tricks schnell entlarven – das geht direkt im Supermarkt. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was hinter bestimmten Aussagen steckt und empfiehlt einen Blick auf die Nährwerttabelle, die meist auf der Rückseite der Verpackung zu finden ist. Beispiel: Die Angabe »„Reduzierter #Zuckergehalt« ist nur erlaubt, wenn etwa der Joghurt mindestens 30 Prozent weniger Zucker gegenüber einem vergleichbaren Joghurt enthält. Er kann aber trotzdem noch einen hohen Zuckeranteil haben. Der absolute Zuckeranteil findet sich in der Nährwerttabelle.
»Weniger süß« ist dagegen nicht geregelt. Hier ist nicht vorgeschrieben, wie viel Zucker eingespart werden muss. Ein Produkt, das mit »fettarm« wirbt, darf nur weniger als drei Gramm Fett pro 100 Gramm enthalten beziehungsweise weniger als 1,5 Gramm Fett pro 100 Milliliter bei flüssigen Lebensmitteln. »Zuckerfrei« bedeutet: Das Produkt enthält nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm bzw. pro 100 Milliliter. Ein Produkt »ohne Zuckerzusatz« kann aber immer noch von Natur aus Zucker enthalten.
Mehr dazu unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/10478 …