Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
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»Die Linke« zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Sachen Leiharbeiter
Laut dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) besteht auch nach jahrelanger Tätigkeit als Leiharbeiter nach #EU #Recht kein Anspruch auf Festanstellung. Nach deutschem Recht gelten 18 Monate Überlassungshöchstdauer, von denen aber durch Tarifverträge abgewichen werden kann.
Die Vorsitzende der Partei »Die Linke«, Susanne Hennig-Wellsow, erklärt dazu …
»Das Urteil zeigt wie exzessiv Leiharbeit aufgrund der laschen Regeln reguläre Arbeit ersetzt. Dass ein Beschäftigter 55 Monate als Leiharbeiter bei der Daimler AG tätig sein darf, ist ein offensichtlicher Missbrauch von Leiharbeit. Es ist kein Wunder, wenn bei einem solchen Urteil die Arbeitgeber jubeln.
›Die Linke‹ fordert langfristig die Abschaffung von Leiharbeit. Bis Leiharbeit abgeschafft ist die gleiche Bezahlung plus 10 Prozent Flexibilitätszulage. Es wäre auch ein sinnvoller Zwischenschritt, wenn die Höchstüberlassungsdauer in #Deutschland sich endlich auf den Arbeitsplatz statt auf den Beschäftigten beziehen würde.«